Eine Attacke auf die menschenwürdige Existenz: Das AsylbLG soll verschärft werden

Dossier

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindernDie regelmäßig notwendige Anpassung der Sozialleistungsbeträge an die Lebenshaltungskosten nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Anlass, erneut die Axt an die Existenzsicherung von Flüchtlingen zu legen. Der gestern (21.9.16) im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sieht eine ganze Reihe an Leistungskürzungen für Schutzsuchende vor. Während Hilfeempfänger*innen nach SGB-II/XII ab Januar 2017 mit leichten Erhöhungen rechnen können, sollen Flüchtlinge weniger als bislang erhalten: Einspareffekte auf Kosten von Schutzsuchenden. Flüchtlingen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, werden die AsylbLG-Leistungen pauschal um 10% gekürzt. (…) Zu befürchten ist, dass auch wegen dieser neuen Regelung viele Kommunen weiterhin auf die krank machende und integrationsfeindliche Zwangsunterbringung in Sammelunterkünften setzen…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 22. September 2016 externer Link. Siehe dazu neu:

  • Länder gegen weitere Ausgrenzung: Asylbewerberleistungsgesetz scheitert im Bundesrat. Vorerst bleibt alles beim alten New
    Der Bundesrat hat das vielfach kritisierte Asylbewerberleistungsgesetz vorerst gestoppt. Die Änderungen hätten nach dem Willen von Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestags zum 1. Januar greifen sollen. Die Neuregelung, die etwa Einschnitte für Flüchtlinge in Sammelunterkünften vorsah, verfehlte am Freitag in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit…Meldung in der jungen Welt vom 17.12.2016 externer Link
  • Regierung treibt soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen weiter voran
    Und wieder wird am menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge gesägt: Mit der geplanten Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind nochmalige gravierende Leistungskürzungen binnen weniger Monate geplant. Am Freitag soll der Bundesrat über das dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig abstimmen (BR-Drs 713/16). (…) Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften würden quasi »zwangsverpartnert« und sollen mit dieser Begründung nur noch 90% des Regelsatzes erhalten. Für sie soll ab 1. Januar 2017 die eigentlich für gemeinsam aus einem Topf wirtschaftende Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Dass es sich bei den Menschen in staatlichen Unterkünften gerade nicht um freiwillige, enge Lebenspartnerschaften, sondern um Zwangsgemeinschaften handelt, die in der Regel auch nicht gemeinsam haushalten, wird offensichtlich ignoriert. Die mit einem realen Minderbedarf der Betroffenen nicht wirklich sachlich begründbare Gesetzesvorlage widerspricht nach unserer Einschätzung klar dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG, wonach »die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar« ist, das menschenwürdige Existenzminimum für Deutsche und Ausländer gleichermaßen sicherzustellen ist und migrationspolitisch motivierte Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 15.12.2016 externer Link
  • Regelsatzkürzungen für Asylbewerber in Vorbereitung
    „Opportunismus in der Flüchtlingsfrage drückt sich auch in knallhartem Leistungsabbau aus. Kaum jemand wagt es, anerkannte Asylbewerber und -bewerberinnen pauschal des Leistungsmissbrauches zu bezichtigen. Das hindert die Bundesregierung jedoch nicht daran, bei den Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz mit fadenscheinigen Argumenten Kürzungen vorzunehmen. Mit der geplanten Gesetzesnovelle (3. Änderungsgesetz) sollen die Leistungen für Asylbewerber weiter abgesenkt werden, in noch stärkerem Maße in Sachleistungen statt Geld umgewandelt werden, wie schon in der Vergangenheit austesten helfen, wie weit sich Sozialleistungen allgemein absenken lassen…“ Meldung vom und beim Sozialforum Dortmund externer Link (ohne Datum) mit Link zur detallierten Stellungnahme des Forums vom Ende September 2016
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=104861
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