BAGFW-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4.6.2014 zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes

„Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände bedanken sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme, möchten der Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf jedoch voranstellen, dass an der grundsätzlichen Forderung nach der Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) festhalten wird, insbesondere eine Abkehr vom Sachleistungs-vorrang für erforderlich gehalten wird und, dass sie sich nachdrücklich für die frühzeitige Integration der Leistungsberechtigten in die allgemeinen Sozialgesetzbücher einsetzen.
Seit der Verabschiedung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 1993 haben die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände immer wieder wesentliche Kernpunkte des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert (zuletzt durch Schreiben der BAGFW an die Ressortministerien BMJV und BMAS vom 07.04.2014) und sich insgesamt für eine Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgesprochen. Zentrale Kritikpunkte waren und sind dabei die Höhe der Grundleistungen, die Einbeziehung immer weiterer Personenkreise in das Asylbewerberleistungsgesetz, der Zeitrahmen, in dem die betroffenen Personen lediglich abgesenkte Leistungen erhalten, die eingeschränkten Gesundheitsleistungen sowie das Sachleistungsprinzip
…“ Die BAGFW-Stellungnahme vom 11.07.2014 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=63968
nach oben