Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen – Menschenwürdige Gesundheitsversorgung und Existenzminimum für Flüchtlinge sichern

„Am Freitag, 28. November 2014 stimmt der Bundesrat über die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ab. Der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL fordern die Länder auf, die Gesetzesnovelle abzulehnen. Das Gesetz hält an verfassungswidrigen Kürzungen beim Existenzminimum, diskriminierenden Sachleistungen und einer lebensgefährlichen Minimalmedizin fest. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft, die Leistungsberechtigten müssen in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden. Im Bundesrat wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AsylbLG-Novelle geäußert. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fordern dazu auf, an den Bedenken festzuhalten, auch wenn den Ländern zuletzt großzügige finanzielle Offerten einer Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen gemacht wurden. Die Novellierung des AsylbLG ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 zum menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge nach dem AsylbLG überfällig. Doch das jetzt vorgelegte Gesetz lehnen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat entschieden ab…“ Presseerklärung vom 27.11.2014 externer Link

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