Zwangsweise in die Rente geschickt. Bundessozialgericht: Jobcenter darf gegen den Willen des Betroffenen früheren Eintritt in die Rente anordnen

Wenn Hartz-IV-Empfänger nach Ansicht des Jobcenters keine Aussicht mehr auf einen Job haben, müssen sie auch einen vorzeitigen Renteneintritt akzeptieren – und damit Einbußen bei der Altersrente. Das Bundessozialgericht fällte ein entsprechendes Grundsatzurteil mit weitreichender Wirkung…“ Artikel vom 19.08.2015 in Neues Deutschland online externer Link und:

  • Einerseits eine massive Kritik an der abschlagsfreien „Rente ab 63“ und andererseits eine höchstrichterlich bestätigte Zwangsverrentung ab 63, die dazu führt, dass die zumeist armen Schlucker lebenslang noch ärmer bleiben werden
    „… Vor diesem Hintergrund mag es mehr als irritieren, wenn man gleichzeitig damit konfrontiert wird, dass bei der Gruppe der Hartz IV-Bezieher eine gänzlich andere Welt zu herrschen scheint, denn dort geht es nicht um eine Kritik an einer „zu frühen“ Verrentung, sondern ganz im Gegenteil um eine „Zwangsverrentung“ im Alter von 63, egal, ob die betroffenen Menschen das wollen oder nicht...“ Artikel von und bei Stefan Sell vom 19. August 2015 externer Link

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