Keine Zwangsverrentung zu Lasten der Kommunen

Der 63. Geburtstag ist für Langzeitarbeitslose derzeit kein Grund zum Feiern. Wer keinen konkreten Job in Aussicht hat, den fordert das Jobcenter in der Regel im Jahr zuvor auf, eine Rentenauskunft vorzulegen. Besteht ein Rentenanspruch, dann fordert das Jobcenter den Betroffenen auf mit Vollendung des 63. Lebensjahres die vorgezogene Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. (Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, für die Ruhr Nachrichten vom 14.01.2014)…“ Pressemitteilung des DStGB vom 14.1.2014 externer Link

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