Hartz IV: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit? Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit – und Zwangsarbeit ist verboten

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-IndustrieDie Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verbietet jegliche Form der Zwangsarbeit. Das ILO-Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland 1956. (…) Allein der Versuch, jemand in einen Ein-Euro-Job zu zwingen, wäre demnach strafbar. Ein-Euro-Jobs erfüllen alle Kriterien der Zwangsarbeit. Matthias Härtel, der die rechtlichen Grundlagen recherchierte, klärt auf: „Gerichtlich relevant sind hier auch nicht irgendwelche „ Anordnungen von Oben“, sondern immer die tatsächlich nötigende Person. In diesem Falle also der Mitarbeiter der ARGE. Die Höchststrafe für dieses Verbrechen beträgt 3 Jahre Haft.“ Er rät den Opfern: „Wehren sie sich also und hauen sie Ihren Sachbearbeitern bei der ARGE diese Fakten um die Ohren. Bedroht und nötigt man Sie eine Zwangsarbeit anzunehmen, dann drohen Sie mit einer Anzeige nach § 240 STGB zurück…“ Beitrag von Utz Anhalt vom 01.07.2016 bei Gegen-Hartz externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100933
nach oben