Vor dem Vermieter und vor dem Vermittler sind nicht alle gleich. Über „Benachteiligungsrisiken“ und den neuen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"Diskriminierung ist nicht nur ein wirklich großes Wort, sondern auch eine höchst komplexe Sache. Zuallererst handelt es sich um einen massiven Vorwurf und es gibt auch hierfür oder besser hiergegen ein eigenes Gesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Und von der Bundesregierung ist sogar eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes installiert worden. Nun ist das, was die einen „Diskriminierung“ nennen, aus Sicht der anderen eine freie Entscheidung für oder gegen jemanden, und die Wirklichkeit ist nicht selten eher grau als schwarz oder weiß. (…) Die Menschen sind – man mag das beklagen – vor dem Vermieter nicht gleich. Das werden viele selbst schon in ihrem Leben erfahren haben. Aber sie sind offensichtlich auch vor den Arbeitsvermittlern nicht gleich, folgt man dem neuen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes…“ Beitrag von Stefan Sell vom 29. Juni 2017 bei Aktuelle Sozialpolitik externer Link. Siehe dazu auch:

  • Forderung nach Ombudsstellen. Telefonbuchdicker Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgelegt – Arbeitsverwaltung in »Schlüsselposition«
    „… Als besonders problematisch bezeichneten die Behördenvertreter das Kennzahlensystem, das von Arbeitsagenturen und Jobcentern abgewendet wird. Mit den Kennzahlen klassifizieren die Ämter Lohnabhängige nach deren Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Alleinerziehende und Behinderte kommen dabei schlechter weg als andere mit ansonsten gleichen Voraussetzungen. Dies führe dazu, dass die Vermittler ihre »Vermittlungsanstrengungen« falsch ausrichteten. Hinzu kämen »Informations- und Beratungsdefizite« bei gesetzlichen Ansprüchen gegenüber Arbeitsagenturen und Jobcentern. Eine verständliche Sprache und Bürokratieabbau werden gefordert. Die Pädagogin Christine Lüders, seit 2010 Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, forderte, es sollte »unabhängige Ombudsstellen geben, um Betroffenen besser helfen zu können«. Eine Einrichtung, die gegenüber Arbeitsvermittlern, die auch über Sanktionen entscheiden, beraten können, in Konflikten Vermittlungsversuche unternehmen – oder Rechtsmittel einlegen. (…)Der Mut, sich gegen Diskriminierung zu wehren, wird dem Bericht zufolge häufig nicht belohnt. Bei rund einem Viertel derjenigen, die Maßnahmen gegen eine Benachteiligung ergriffen, wiederholte sich die Diskriminierung.“ Artikel von Anselm Lenz in junger Welt vom 30.06.2017 externer Link
  •  Diskriminierungsbericht: Jobcenter bevorzugen „leichte“ Fälle
    In Deutschlands Jobcentern und Arbeitsagenturen existieren laut einer Studie „teils gravierende Diskriminierungsrisiken“. Weil Arbeitsvermittler leichtere Fälle bevorzugten, blieben Alleinerziehende, Migranten oder Behinderte oft auf der Strecke…“ Meldung vom 29.06.2017 bei tagesschau.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=118296
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