Jobcenter-Hausbesuch: Muss ich die Tür auf machen?

Wenn ein Mitarbeiter der Behörde an meiner Wohnungstür klingelt, muss ich ihn reinlassen? Nein, auch wenn der Gesetzgeber Hausbesuche, auch unangemeldete, nicht verbietet. Ob Sie den Jobcenter- Mitarbeiter in Ihre Wohnung lassen, hängt alleine von Ihnen ab. Sie müssen ausdrücklich zustimmen. Sie bestimmen, welcher Raum besichtigt und welcher Schrank geöffnet wird…“ Ratgeber vom 27.09.2017 in den Hartz IV News externer Link – siehe Unsere Rubrik im LabourNet-Archiv: Vorsicht Schnüffler!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=122206
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