Dortmunder Bettler wurde Hartz IV gekürzt [von der Jobcenter-Mitarbeiterin verpetzt]

Aktion FabienneWer eine Spende gibt, denkt, er tut etwas Gutes. Doch wenn der Bettelnde Hartz IV-Empfänger ist, kann das Jobcenter dessen Bezüge kürzen. So wie im Fall von Michael Hansen. (…) Er bezieht seit 2005 mit kleinen Unterbrechungen Hartz IV. In der Monatsmitte wird dann das Geld knapp. Und so setzt sich Hansen dann vor das Schaufenster eines Modehauses, seinen kleinen Hund neben sich, und hält die Hand auf. Für das, was er da bekommt, interessierte sich Mitte des Jahres das Jobcenter. (…) Letztlich wurde das Betteln vom Jobcenter als Beruf oder Selbstständigkeit betrachtet und so behandelt. (…) Ab dem 1. August 2017 wurde ihnen 300 Euro abgezogen. Juliane Meuter ist Rechtsanwältin, sie legte Widerspruch ein, ab dem 6. September galt dann ein neuer Bescheid des Jobcenters. Statt der 300 werden aktuell noch 120 Euro abgezogen. Da es für Spenden einen Freibetrag von 30 Euro gibt, werden dem Ehepaar seitdem rund 90 Euro abgezogen…“ Artikel von Tobias Grossekemper vom 18. November 2017 bei den lokalen Ruhrnachrichten externer Link. Siehe dazu:

  • Ärger mit dem Jobcenter: Bettelnder Hartz-IV-Empfänger darf 200 Euro behalten New
    „… Am vergangenen Freitag dann hatte Hansens Anwältin, die Frau heißt Juliane Meuter und Hansen hatte sie beim Betteln in der Innenstadt kennengelernt, einen Termin beim Dortmunder Jobcenter. Einen „guten, angenehmen Termin“, wie Meuter findet. In der Angelegenheit wurde jetzt eine Lösung gefunden, die so auch für andere HartzIV-Empfänger im Bereich des Dortmunder Jobcenters gelten soll: Hansen darf ab jetzt die Hälfte eines Hartz-IV-Regelsatzes (also rund 204 Euro) erbetteln, ohne darüber jemandem Rechenschaft ablegen zu müssen. Falls er mehr einnimmt, wird er sich freiwillig selbstverpflichten, diese Mehreinnahmen beim Jobcenter anzugeben. Das Jobcenter will dann bei erheblichen Mehreinnahmen eine Verrechnung mit Hansens Leistungen prüfen. Das seit August einbehaltene Geld, insgesamt 360 Euro, wird Hansen erstattet. Anwältin findet den Kompromiss „sehr gut“ (…) Könnte die in Dortmund gefundene Lösung eine Blaupause für andere Kommunen sein? Denn einen einheitlichen Umgang gibt es für die Frage, wie Jobcenter mit den Einnahmen von bettelnden Kunden umgehen sollen, nicht. (…) Um zu vermeiden, dass Menschen ergänzend betteln, sollte der Regelsatz deutlich erhöht werden, sagt Butterwegge…“ Artikel von Tobias Grossekemper vom 4. Dezember 2017 bei den Ruhrnachrichten online externer Link
  • Kafka in Dortmund? Wenn’s nur das wäre. Aus den bürokratischen Eingeweiden des Hartz IV-Systems
    „… Da kommt man schon ins Grübeln: Betteln als Beruf oder Selbständigkeit? Gibt es da auch Ausbildungsgänge? Kann man eine geförderte Umschulung machen? Kann man – natürlich nach Vorlage eines Businessplans – eine Existenzgründungsförderung beantragen? Nun mag der eine oder andere an dieser Stelle einwerfen – bitte nicht übertreiben. Dieser Blog soll doch kein Ableger des kafkaesken Schreibens werden. Nun denn, schauen wir uns den Fall einmal genauer an…“ Artikel vom 20. November 2017 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Der Fall schlägt hohe Wellen der Entrüstung, wie bereits ein ähnlicher 2009 in Göttingen. Doch wir finden, dass die Gesamtsituation unter HartzIV ein Skandal ist – und zudem das offensichtlich in der Freizeit fortgeführte Engegement einer Sachbearbeiterin, so dem Text zu entnehmen: „… Bettler würden vom Jobcenter grundsätzlich nicht überprüft, Hansen sei im Januar 2017 von einer Mitarbeiterin des Jobcenters beim Betteln gesehen worden. Daraufhin sei er um eine Stellungnahme gebeten worden…“ Eine Heldin der Arbeit? Wir hoffen immer noch auf die deutsche Fabienne!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124145
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