Ackern für Hartz IV

Entwurf der Förderbedingungen zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.  Der Entwurf des BMAS vom 18. September 2014 dokumentiert bei Harald Thomé externer Link . Siehe dazu:

  • Ackern für Hartz IV
    DGB will Kinderarmut bekämpfen, Arbeitsministerin Nahles Langzeitarbeitslosigkeit. Neues Konzept für staatlich geförderten »sozialen Arbeitsmarkt«…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 14.10.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Arbeitsministerin Nahles will unterdessen die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen. Nach einem Bericht der Boulevardzeitung B.Z. will sie am 5. November ein neues Konzept im Bundestag vorstellen. Die Idee ist alt: ein staatlich geförderter »sozialer Arbeitsmarkt«. Konkret: Mehr Vermittler sollen künftig jeweils 100 statt 250 Betroffene betreuen, möglichst in speziellen »Aktivierungszentren«. 600 neue Außendienstmitarbeiter sollen in Betrieben für sie werben. Das neue Zauberwort dabei heißt »Passiv-Aktiv-Tausch«: Regelsatz und Miete werden zu einem Minigehalt modelliert. Für Hartz IV soll also gearbeitet werden. Die Vereinigung der SPD-Kommunalpolitiker Nordrhein-Westfalen, weiß auch schon, wo: in Schulen, Kitas, Pflegeheimen, Tankstellen oder etwa als »Graffitibeseitiger«, schlägt sie in einem Positionspapier vor, aus dem die B.Z. zitiert. Die ostdeutschen Bundestagsabgeordneten setzten mit einem weiteren Papier noch eins drauf: 100.000 solcher Hartz-IV-Spezialjobs verlangten sie demnach bis 2019 – errechnete Kosten: 66 Millionen Euro. Nahles will das Konzept zuerst in drei Jobcentern testen.“
  • Aber: „Passiv-Aktiv-Tausch“ ist nichts Neues und wird in BaWü wohl schon seit einiger Zeit geübt: Für Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen über 36 Monate im Leistungsbezug, auf die bei AGH üblichen Erfordernisse „Zusätzlichkeit“ und „Öffentliches Interesse“ wird verzichtet, die Arbeitskräfte arbeiten ganz überwiegend in der freien Wirtschaft, mit sozialpädagogischer Intensivbetreuung, Lohn beträgt 8,50 €, Teilnahme ist verpflichtend, die Nichtteilnahme ist sanktionsbewehrt, Arbeitgeber bekommen ein Gesamtpaket an Förderleistungen: Einen von der individuellen „Minderleistung“ [Ministeriumsausdruck!] abhängigen Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber zur Beschäftigung bis zu maximal 75 % des Entgelts aus dem Eingliederungsbudget der Bundesagentur für Arbeit über maximal 2 Jahre und einen pauschalen Zuschuss von 400 Euro vom Stadt- oder Landkreis an Stelle der ersparten kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, eine vom Stadt- oder Landkreis organisierte, aufsuchende Betreuungsfachkraft – so die Zusammenfassung der Merkmalsbeschreibung PAT des Sozialministeriums BaWü externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=67331
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