Wem nutzt die Frauenquote? Wie uns Arbeitspolitik als Feminismus verkauft wird

Lohnungleichheit bei Männern und Frauen„Vor rund einem Jahr feierten Politikerinnen die Verabschiedung einer Frauenquote, allen voran Familienministerin Manuela Schwesig. Während diese Maßnahme so gut wie niemandem nutzt, auch nicht der Mehrheit der Frauen, äußert sich in der Begründung deutliche Männerfeindlichkeit. Zudem wird die Unterdrückung von Frauen kollektiviert, die von Männern individualisiert. Der Feminismus begann früher als Emanzipationsbewegung, ist heute aber in großen Teilen Arbeitspolitik geworden. Mit Blick auf Trends der Demografie und Wohlstandsverteilung ist das nur logisch…“ Artikel von Stephan Schleim vom 8. März 2016 bei telepolis externer Link. Siehe dazu:

  • Neue Studie zu Frauen in Führungspositionen: Geschlechterquote wirkt in den Aufsichtsräten von 107 Unternehmen, aber kaum darüber hinaus New
    Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Um breiter zu wirken, müsste sie allerdings für viel mehr Unternehmen gelten als die lediglich 107, die derzeit unter das Gesetz fallen. Denn die Ausstrahlung auf andere Firmen hält sich bislang in Grenzen, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Doch sie sorgt nicht unmittelbar für einen nachhaltigen Schub in Richtung Gleichstellung bei Führungspositionen. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich“, erklärt Studienautorin Marion Weckes vom I.M.U. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst werden, entfalte das Gesetz aber nicht. (…) „Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, lautet das Fazit der Expertin. Sie plädiert dafür, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würde erreicht, so Weckes, dass nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet wären, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in zirka 2250 Unternehmen gelten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht an der Mitbestimmung im Aufsichtsrat festgemacht werden kann, argumentiert die Ökonomin.“ HBS-PM vom 07.03.2019 externer Link und der Mitbestimmungsreport Nr. 48 vom März 2019 von Marion Weckes externer Link : „Quötchen“ verschiebt nur die gläserne Decke und ist strahlungsarm. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=94883
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