Muss man Sanktionen befürchten, wenn man sich nicht bei der AfD bewirbt? Vorsicht: Jein!

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Bei der Bundesagentur für Arbeit ist eine Stelle bei der AfD ausgeschrieben. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will…“ Pressemeldung von Katja Kipping vom 11. Februar 2019 auf ihrer Homepage externer Link. In der Antwort vom 8.2.2019 externer Link heisst es: »In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) können sowohl unbetreute als auch betreute Stellenangebote veröffentlicht werden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Jobbörse zu registrieren und seine Stellenangebote, auch wenn diese nicht durch den Arbeitgeber-Service der BA betreut werden, auf der Plattform zu veröffentlichen. Die Verantwortung für unbetreute Stellenangebote liegt ausschließlich beim jeweiligen Arbeitgeber. Zu diesen Stellenangeboten werden keine Vermittlungsvorschläge mit einer Rechtsfolgenbelehrung an Erwerbsuchende ausgehändigt. Zur Qualitätssicherung unterliegen aber sowohl die Registrierung neuer Arbeitgeber als auch die veröffentlichten Stellenangebote verschiedenen Prüfverfahren (siehe hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2417, Seite 2 ff.). Da es sich bei dem vorliegenden Stellenangebot nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt, werden Erwerbssuchende nicht mit Rechtsfolgenbelehrung, die auf Sanktions- und Sperrzeitmöglichkeiten hinweist, dazu aufgefordert, sich auf diese Stelle zu bewerben.« Beachtlich ist hier der letzte Satz! Demzufolge führt die Unterlassung einer Bewerbung deshalb nicht zur Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung, weil es sich beim Arbeitsangebot »nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt«. Der Arbeitgeber spielt von daher keine Rolle. Würde es sich dagegen um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handeln, so wäre bei der einer Aufforderung folgenden Unterlassung einer Bewerbung bei der AfD diese Unterlassung mit Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung bedroht! (Dieser Beitrag wurde nach einem wichtigen Hinweis zur möglichen Fehlinterpretation der PM von Katja Kipping geändert – wir danken für den wichtigen Hinweis und Textvorlage! Siehe den Beitrag unten)

  • Missbraucht die Partei DIE LINKE das grundgesetzwidrige Hartz IV-Regime als Mittel zum Zwecke der Eigenwerbung?
    Über einen Beitrag bei LabourNet erfuhren wir, dass Katja Kipping, Vorsitzende der Partei Die Linke, am 11.02.2019 die folgende frohe Botschaft zu verkünden wusste: (…)Niemand ist gezwungen, sich auf dieses Jobangebot bei der AfD zu bewerben, es gibt keine Sanktions- oder Sperrzeitenandrohung. Inhalt dieser Botschaft ist, abgeleitet von deren Titel; »Muss man Sanktionen befürchten, wenn man sich nicht bei der AfD bewirbt?«, die Aussage, dass die Bundesregierung – quasi im Auftrag und auf Betreiben von Katja Kipping – hiermit alle Hartz IV-Empfänger beruhigt: Keine Angst vor Sanktionen, wenn es sich um die Unterlassung von Bewerbungen bei der AfD handelt. (…) Diesbezüglich bleibt zunächst die Frage zu stellen, ob Katja Kipping hier ein bedauerlicher Irrtum unterlaufen ist oder ob die Vorsitzende im Namen ihrer Partei DIE LINKE das Hartz IV-Regime, welches diese Partei immer abschaffen zu wollen verkündet, als Mittel zum Zwecke der politischen Eigenwerbung missbraucht und damit eigenen Zwecken nutzbar macht? Weiterhin ist die Frage zu stellen, weshalb Katja Kipping hier offenbar vorgibt, gemeinsam mit der Bundesregierung gegen die AfD vorzugehen, während der Inhalt der Antwort der Bundesregierung eindeutig zu erkennen gibt, dass die Sanktionsregelungen des § 32 SGB II nichts mit der AfD zu tun haben, sondern mit dem Unterschied, ob es sich um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt oder nicht; inhaltlich also absolut unabhängig davon ist, ob der jeweilige Arbeitgeber die AfD ist oder z.B. eben auch Die Linke…“ Beitrag von Ingmar Vetter vom 20. Februar 2019 bei der Grundrechtestiftung externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=144615
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