Die einen brauchen ein Symbol, die anderen kämpfen mit den realen Folgen und manche grübeln, wo man wie ansetzen könnte: Zur Diskussion über die sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge

Frist oder stirbZur sachgrundlosen Befristung Zitat Karl Heinz Hausner und Christian Hohendanner (2017) „in: Wirtschaftsdienst, Heft 6/2017: »Um die Befristung von Arbeitsverträgen einzudämmen, ließen sich flexible Arbeitgeberbeiträge in der Arbeitslosenversicherung einführen. Der Beitragssatz für befristet Beschäftigte würde steigen und im Gegenzug für die Unbefristeten leicht fallen. (…) Offensichtlich rekurrieren die beiden hier auf das „experience Rating“-Modell, das man aus der Arbeitslosenversicherung in den USA kennt. (…) Wie unter einem Brennglas kann man an den wenigen Zahlen erkennen, welche enormen Umverteilungen es innerhalb bzw. durch die Arbeitslosenversicherung gibt. Eine das Entlassverhalten berücksichtigende Beitragsbemessung würde zu erheblichen Verschiebungen führen – zu massiven Entlastungen für die einen und entsprechenden Belastungen der anderen Unternehmen. Diese Aspekte und die möglichen Folgen wurden in der Vergangenheit immer mal wieder diskutiert, vor allem finden 1990er und Anfang der 2000er Jahre (…) Nun sind für die Arbeitgeber immer am Ende die Arbeitskosten insgesamt relevant und in deren Kontext spielen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eine nun wirklich überschaubare Rolle. Natürlich würden sich die Unternehmen ärgern, wenn sie etwas mehr bezahlen müssten, aber ob das wirklich zu einer deutlichen Begrenzung der sachgrundlosen Befristungen führen würde, beispielsweise bei den Berufsanfängern, die man in einer verlängerten Probeschleife halten möchte? Man darf erhebliche Zweifel haben. (…) Sollte es beispielsweise wirklich ein großzügig ausgestaltetes – und nicht wie derzeit von den Sondierern angedacht ein sehr restriktiv konfiguriertes – Rückkehrrecht für diejenigen Arbeitnehmer geben, die befristet von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren, dann müsste es einen starken Anstieg der befristeten Arbeitsverträge (hier mit Sachgrund) geben müssen für die Zeit der Reduktion der Arbeitszeit durch die bisherigen und weiterhin an Bord bleibenden Insider. Worüber sich dann auch wieder viele aufregen werden. Man kann das machen, aber man sollte den Menschen nicht wirklich versprechen, dass dann wirklich etwas substanziell besser werden würde. Für den einen oder anderen möglicherweise und sogar sicher, aber nicht im Gesamtsystem.“ Beitrag von Stefan Sell vom 25. Januar 2018 bei der Aktuellen  Sozialpolitik externer Link

  • Was für „Gesamtsystem“? Für den Kapitalismus? Antikapitalistisch betrachtet wäre natürlich angebracht, dass ausschließlich die Betroffenen entscheiden, ob sie und wie sie arbeiten wollen und nicht über das Zwangssystem Ware Arbeitskraft“ die Arbeitgeberseite. Die naheliegende Forderung wäre deshalb, den Zwang zur befristeten Arbeit abzuschaffen, statt diesen Zwang gesetzlich zu regeln.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127207
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