Arbeitsverträge: Vor allem der Staat stellt sachgrundlos befristet an

Frist oder stirb„… Viele denken bei Befristungen an den privaten Sektor. Tatsächlich wird auch dort fleißig von der Regelung Gebrauch gemacht, die Befristungen ohne Grund bis zu zwei Jahre erlaubt: Vor allem die Verträge von Berufseinsteigern und jungen Bewerbern werden inzwischen beinahe automatisch zeitlich begrenzt, um die Neuen zu erproben, ganz ohne Risiko für die Unternehmen. Start-ups profitieren zusätzlich von einer Sonderregelung für Neugründungen: Hier darf sogar bis zu vier Jahre lang befristet werden. Unter den 15- bis 24-Jährigen ist die Zahl der Betroffenen laut einer Studie von 2014 mit 21,1 Prozent deswegen am höchsten. Doch einer der Haupttäter bei der sachgrundlosen Befristung generell, speziell auch junger Arbeitnehmer, ist seit Jahren der Staat selbst. Zwar ist die Anzahl von Befristungen im Öffentlichen Dienst leicht gesunken – auf 7,1 Prozent im Jahr 2014. Doch der Anteil von Befristungen ohne Grund hat sich im öffentlichen Sektor zwischen 2004 und 2013 von 17,5 auf 35,7 Prozent verdoppelt. Das ergibt ein Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung…“ Beitrag vom 1. Februar 2018 vom und beim Kölner Stadt-Anzeiger externer Link

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