CGZP: Zeitarbeitsbranche unterliegt vor Bundesverfassungsgericht

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche sind mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit der sie gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) vorgegangen waren. Ein schutzwürdiges Vertrauen in die Wirksamkeit der Tarifverträge habe nicht bestanden. Die DGB-Rechtsschutz GmbH erläutert die Entscheidung…“ ver.di-Meldung vom 29.5.2015 externer Link. Siehe dazu Informationen und Hintergründe:

  • Beitragsnachforderung bei Zeitarbeitsunternehmen wegen Tarifunfähigkeit der Gewerkschafts-Spitzenorganisation „CGZP“ grundsätzlich zulässig, bedarf aber weiterer Sachaufklärung
    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat heute auf die Revision einer erlaubte Arbeitnehmerüberlassung betreibenden GmbH entschieden, dass über deren Klage gegen die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 75 000 Euro in der Tatsacheninstanz erneut verhandelt werden muss. Die Nachforderung von Beiträgen auch für Zeiten vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) über die Tarifunfähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agen¬turen“ (CGZP) ist zwar bundesrechtlich grundsätzlich zulässig, jedenfalls die genaue Höhe der Forderung muss jedoch weiter geprüft werden…“ Medieninformation des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 externer Link. Siehe dazu:

  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
    Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 2015 zum Beschluss vom 25. April 2015 externer Link (1 BvR 2314/12)
  • Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. April 2015 – 1 BvR 2314/12: Zeitarbeitsbranche unterliegt vor Bundesverfassungsgericht
    Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche sind mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit der sie gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) vorgegangen waren. Ein schutzwürdiges Vertrauen in die Wirksamkeit der Tarifverträge habe nicht bestanden…“ Bericht der DGB Rechtsschutz GmbH vom 29. Mai 2015 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=81114
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