Tarifverhandlungen Leih-/Zeitarbeit: Ohne Garantielohn kein neuer Tarifvertrag!

Die Aufnahme der Tarifverhandlungen in der Leih-/Zeitarbeit steht gewerkschaftsintern in der Kritik. Dennoch werden sich die Verhandlungsführer der Gewerkschaften wohl kaum von einem Neuabschluss abbringen lassen. Siehe dazu Argumente pro und contra.
Aus Sicht eines Arbeitnehmervertreters, der die Praxis der Tarifanwendung kennt, sollte der Neuabschluss eines Tarifvertrages von einem Punkt abhängig gemacht werden: Die Aushebelung des Garantielohn-Anspruches durch Arbeitszeitkonten muss beendet werden. Die Forderung sollte lauten: Ohne Garantielohn kein neuer Tarifvertrag!
Wenn die Leiharbeitnehmer schon erheblich weniger Gehalt bekommen, dann muss dieses Gehalt auch in verleihfreien Zeiten gewährt werden. Nach der bisherigen tariflichen Praxis bezahlen die Leiharbeitnehmer ihre verleihfreien Zeiten durch vorherige und spätere Überstunden selbst, das muss aufhören. Die Kritiker sind gut beraten, ihr Engagement auf diesen Punkt zu konzentrieren
…“ Artikel von Holger Thieß vom 12. April 2013 im Blog von Holger Thieß externer Link. Siehe dazu:

  • Neue Tarifverträge für Leiharbeit: Weiter so oder Equal Pay?
    Ende Oktober 2013 ist es soweit: Die Tarifverträge zur Leiharbeit laufen aus. Kommt dann endlich „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“? Es sieht nicht danach aus.
    Bereits im März hat die DGB-Tarifgemeinschaft die Verhandlungen mit den Zeitarbeitgebern aufgenommen. Und liest man die Stellungnahme des DGB-Verhandlungsführers Claus Matecki, dann erscheint ein „Weiter so“ wahrscheinlicher als das Ende der Tarifverträge. Zum Leidwesen vieler kritischer Gewerkschaftsmitglieder, die nach dem Ende der Christlichen Gewerkschaften kein Verständnis für eine Kooperation mit der Leiharbeitsbranche aufbringen…“ Argumente pro und contra von Holger Thieß vom 9. April 2013 im Blog von Holger Thieß externer Link
    Aus dem Text: „.. Die Argumente pro Tarifvertrag: Erhalt des Mindestlohns; bessere Regelung der verleihfreien Zeiten; mglw. ohnehin Nachwirkung der alten Tarife; praktische Probleme bei der Geltendmachung von Equal Pay; Neue Christliche Tarife drohen; Branchenzuschläge sollen erhalten bleiben.
    Die Argumente contra Tarifvertrag: Gesetzlicher Anspruch auf Equal Pay als einzig gerechte Lösung; Christliche Tarife sind „verbrannt“; Keine Umgehung des Tariflohns durch Arbeitszeitkonten mehr; Mindestlohn Leiharbeit spielt nur eine geringe praktische Rolle; Nachwirkung der Tarifverträge ist (europa)rechtlich nicht möglich; Verleihfreie Zeiten können durch Arbeitsvertrag geregelt werden; Bundesagentur kann Einhaltung von Equal Pay kontrollieren…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=31882
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