Leiharbeit: Was heißt hier schon „vorübergehend“?

Quelle:  DGB-klartext 36/2012 vom 26.10.2012 externer Link

Selbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. Der klartext.“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=13530
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