Verschwendung: Bundesrechnungshof kritisiert Staatshilfe für Leiharbeit

Zeitarbeitsfirmen erhalten von der Bundesagentur für Arbeit oft sogenannte Eingliederungszuschüsse, wenn sie Arbeitslose einstellen. Der Bundesrechnungshof übt daran scharfe Kritik. Er hält diese Zuschüsse an Leiharbeitsfirmen für nicht rechtmäßig. (…) Gemeint sind damit nicht allein die personellen Kapazitäten, sondern auch finanzielle Mittel. Laut Bundesrechnungshof beantragen überdurchschnittlich viele Leiharbeitsunternehmen Eingliederungszuschüsse (EGZ) bei der BA. Die Zuschüsse können bis zur Hälfte des normalen Arbeitslohns ausmachen und dienen dem Zweck, die geminderte Leistungsfähigkeit neu eingestellter Arbeitsloser auszugleichen und mittelfristig durch Qualifizierungsmaßnahmen zu beheben. Genau diese werden nach Erkenntnissen des Rechnungshofes aber nicht die Leiharbeitsfirmen erbracht, die die Zuschüsse erhalten, sondern von den entleihenden Unternehmen, die von den BA-Geldern keinen Cent sehen…“ Artikel von Stefan Sauer vom 25.11.2015 bei der Berliner Zeitung online externer Link

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