Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit: „Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit“

Dossier

Kampagne "Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit"Nach gründlichen Diskussionen und der Gewinnung vieler mitunterzeichnender Organisationen durch das Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) wurde am 11. Dezember 2018 ein erster, gemeinsamer kurzer Brief an den Bundesvorstand des DGB und an die für den Vertrag zur Leiharbeit zuständige Tarifkommission der Gewerkschaften gesendet: „… als Unterzeichnende, die sich sämtlich seit vielen Jahren mit den Hartz-Gesetzen und Lohndumping im Allgemeinen beschäftigen, sehen wir die empörende Schlechterstellung bei der Entlohnung der Leiharbeiterinnen und -arbeiter. (…) Dies erhöht den Druck auf die Löhne der Stammbeschäftigten und spaltet die Lohnabhängigen im selben Betrieb. (…) Wir haben uns mit dieser Materie auseinandergesetzt und kommen nach unseren Überprüfungen zu dem einfachen Ergebnis: Die bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den beiden Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP setzen das Ziel des § 8 (1) Satz 1 AÜG außer Kraft und fördern Lohndumping. Die DGB-Gewerkschaften sollten daher sämtliche Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß kündigen. Denn dann werden für alle Leiharbeiterinnen und -arbeiter die im § 8 (1) beschriebenen Bedingungen ohne Einschränkung Gültigkeit erhalten…“ Bisher gibt es noch keine Antwort darauf. Es gibt die Überlegung, eine breit mobilisierte Unterschriftensammlung zu organisieren, bei welcher sich sehr viele Menschen hinter die einfache Forderung an die DGB-Gewerkschaften stellen können, die Tarifverträge zur Leiharbeit unverzüglich ordnungsgemäß zu kündigen… Siehe zunächst den Brief an den DGB u.a. , unterschrieben durch weitere Organisationen, Initiativen und Personen (darunter LabourNet Germany). Siehe dazu:

  • Protestbündnis beantwortet die Anwort von Stefan Körzell (DGB) auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit (nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss) New
    Die bisherige Bilanz der Einigungen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) in Bezug auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist aus Arbeitnehmerperspektive katastrophal (…) Inzwischen liegt ein Verhandlungsergebnis vom 20.12.19 (also vier Tage nach Deinem Schreiben) vor, dessen Erklärungsfrist bis zum 12. Februar 2020 läuft. Dieses Verhandlungsergebnis bedeutet mit seiner Laufzeit von drei Jahren eine Entgeltanhebung für LeiharbeiterInnen von je rund drei Prozent pro Jahr. Es liegt also ungefähr in der Größenordnung, wie Tarife ordentlicher Branchen im Schnitt pro Jahr wachsen. Uns leuchtet nicht ein, wie Du jemals mit dieser Methode die klaffende Lücke zwischen dem Entgelt der LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaften von rund 600 Euro pro Monat schließen willst. Offenbar versuchst Du das auch gar nicht. Stattdessen lenkst Du die Aufmerksamkeit auf andere Themen (…) Bei all den durch Tarifabschlüsse erst entstehenden Nachteilen für Leiharbeitnehmer möchten wir abschließend noch nachfragen, ob Du kein Problem beim Zustandekommen der Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem BAP e.V. sowie dem iGZ e.V. siehst...“ Antwort des Protestbündnisses vom 10. Januar 2020  auf die Antwort vom 16. Dezember 2019  – wir erinnern daran, dass die Erklärungsfrist für die Annahme des Tarifabschlusses bis zum 12. Februar 2020 läuft…
  • Nach einem Jahr und direkt vor dem Tarifabschluss: Antwort von Stefan Körzell auf offenen Brief gegen Tarifverträge Leiharbeit – die nicht wirklich eine ist
    Nach dem Termin in Berlin zur öffentlichen Übergabe von fast 800 Unterschriften am 28. November 2019 hat Stefan Körzell (DGB) auf unseren Brief vom 11. Dezember 2018 (!) dann geantwortet. Kurz vor der Unterzeichnung des neuen TV Leiharbeit, mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren. Die Antwort vom 16. Dezember 2019  enthält so ziemlich alle seit Jahren widerlegte Behauptungen (die zudem abgetippt werden müssten), weshalb wir uns auf 3 Auffälligkeiten beschränken:

    • „… Wir wollen gute Arbeit in der Leiharbeit erreichen, dafür müssen wir gemeinsam kämpfen. Unser Weg als DGB Tarifgemeinschaft ist die gewerkschaftliche Organisierung der Leiharbeitbeschäftigten…“
      Hiervon war während der Tarifverhandlungen genauso wenig zu merken, wie von einem „Kampf“! Viele LeiharbeiterInnen wussten gar nix von der neuen Tarifrunde, es gab keine Mobilisierung und geheime Verhandlungsrunden. Als ein Mittel des Organizing kann also höchstens gelten, dass es nun einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben soll – ab dem 37. Monat Betriebszugehörigkeit beim Verleiher! (Siehe dazu genauer unser Dossier zur Tarifrunde)
    • „… Die Gefahr von Dumpingdruck durch die sogenannten christlichen Gewerkschaften ist nicht komplett gebannt. Daher hält der DGB weiterhin an seiner Forderung nach einem uneingeschränkten Equal Pay-Grundsatz ohne Abweichungsmöglichkeiten fest…“ Selbst wenn die Gefahr gelber Gewerkschaften herbei geredet wird – setzt die Tarifgemeinschaft diese Forderung mit einem voreiligen und schlechten Abschluß unter Verzicht auf jegliche Druckmittel durch!!!?
    • „… Gleichzeitig besteht bei jetziger Rechtslage nach wie vor erhebliche Unsicherheit bei der Frage, ob aus den jetzigen Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tatsächlich ein „Equal Pay“ Anspruch entsteht. (…) Den Equal Pay-Grundsatz als Beschäftigter durchzusetzen ist schwer; die Gleichbehandlung gegenüber der Stammbelegschaft (Equal Treatment) durchzusetzen ist noch viel schwerer…“ – alles Argumente, mit denen der DGB und alle seine Mitgliedsgewerkschaften unsere Klage-Kampagne gegen Verschlechterung durch Tarif unterstützen müsste!
    • Siehe (neue) Bewertungen zum Tarifabschluss: 3-Jahres-Tarifvertrag mit 3-monatigen Lohnpausen zu Beginn und Ende – hat es das schon je gegeben? / Bonus für Gewerkschaftsmitglieder beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld – ein Grund zum Feiern?
  • Unterschriften beim DGB-Bundesvorstand in Berlin persönlich abgegeben, werden weiter gesammelt / Brief vom 11. Dezember 2018 immer noch nicht beantwortet 
    Seit der Anfangskampagne gegen den Tarifvertrag Leiharbeit im Jahr 2013 wurden nun, am Donnerstag letzter Woche, das erste Mal Unterschriften beim DGB-Bundesvorstand in Berlin persönlich abgegeben. Leider konnte der Verhandlungsführer der Tarifkommission Leiharbeit, DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell, die rund 800 Unterschriften nicht selbst entgegennehmen. Einen Tag vor der Übergabe ließ er durch sein Büro mitteilen, dass er noch einen Termin rein bekommen habe. So nahm stellvertretend für ihn der Abteilungsleiter für Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik beim DGB-Bundesvorstand, Florian Moritz, die Unterschriften entgegen, um sie an den Bundesvorstand weiter zu geben. Wir sind nun sehr gespannt, ob der DGB unseren Brief (dokumentiert auf www.2020-equalpaystattspaltung.de) vom 11. Dezember 2018, der nichts an Aktualität verloren hat, beantworten wird. (…) Bisher ist kein neuer Tarifvertrag Leiharbeit unterzeichnet – wir sagen ja gemeinsam, dass dies auch nicht geschehen sollte. Auch auf ausgedruckten Unterschriftenlisten, die es zum Download auf der Seite www.openpetition.de/gegenleiharbeit externer Link gibt, kann weiter gesammelt werden und die ausgefüllten Listen fotografiert oder eingescannt und ebenfalls dort hochgeladen werden…“ Meldung des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) auf der Petitionsseite
  • Lohnabstand 600 Euro! Tarifverhandlungen Leiharbeit sofort beenden! 
    Berlin. Organisationen der Sozialproteste fordern den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften dringend auf, die Tarifierung der Leiharbeit zu beenden. Das „Bündnis gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen“ ruft zu der öffentlichen Übergabe von Unterschriften an den Verhandlungsführer der Tarifkommission Leiharbeit des DGB, Stefan Körzell, am 28. November 2019, 15 Uhr am Sitz des DGB-Bundesvorstands am Henriette-Herz-Platz 2 in Berlin auf.
    Der DGB gibt selbst an, dass der Lohnabstand zwischen Leiharbeitstarif und Tarifen von Festangestellten im gleichen Betrieb im Mittel 600 Euro beträgt. Er argumentiert aber gegen eine Beendigung der Tarifierung von Leiharbeit damit, dass Leiharbeitnehmer ihr Recht auf gleichen Lohn (Equal Pay), wie es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben ist, dann vor Gerichten erstreiten müssten.
    Hierzu sagt der Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken aus Hamburg, selbst Mitglied des Bündnisses: „Natürlich muss man immer klagen, wenn Arbeitgeber ein dem Arbeitnehmer zustehendes Recht nicht anerkennen. Die Rechtslage ist hier aber erfreulich eindeutig: Solange die Gewerkschaft einen Tarifvertrag Leiharbeit abschließt, der vom Equal Pay abweicht, bestimmt das Gesetz, dass kein Equal Pay gezahlt werden muss. Sobald die Gewerkschaft keinen Tarifvertrag Leiharbeit mehr abschließt, ist das Gegenteil der Fall: Das Gesetz sagt dann, dass der Arbeitgeber Equal Pay zahlen muss.“
    Equal Pay in der Leiharbeit durchzusetzen ist umso dringender, als inzwischen die verdeckte Leiharbeit durch Werkverträge immer weiter um sich greift und ganze Belegschaften immer fataler und undurchsichtiger auseinander dividiert. Der konsequente Equal Pay wäre ein erster Schritt gegen die  Diskriminierungen, die in vielfach gespaltenen Belegschaften zum Alltag geworden sind.“ Pressemitteilung vom 25.11.2019 des Bündnisses gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen (dem LabourNet Germany angehört)
  • Nur Kündigung des Tarifvertrags Leiharbeit setzt Equal Pay absehbar durch! Aufruf zur Kundgebung vorm DGB in Berlin am Donnerstag, 28. November mit Übergabe von bisher 760 Unterschriften gegen die Tarifverhandlung Leiharbeit 
    Nun sagt es der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) selber und stellt es sehr deutlich dar. Um gleichen Lohn für Leiharbeiterinnen und -arbeiter wie für Stammbelegschaften zu erreichen, müsste er in den Tarifverhandlungen ein Mehr von rund 600 Euro pro Monat fordern, wie die Grafik von seiner Website externer Link zeigt.
    Von seinem selbst dargestellten Ziel ist der DGB mit der eigenen Forderung weit entfernt. Er fordert lediglich 8,5 %. Selbst wenn diese für Tarifverhandlungen recht hohe Forderung sofort durchgesetzt würde, würde dies gerade einmal rund 130 bis – für höchste Entgeltgruppen – 260 Euro mehr entsprechen. Eine große Lücke bliebe sogar, wenn er diese Forderung für eine Laufzeit von einem Jahr durchsetzen würde. Erfahrungsgemäß drückt die Arbeitgeberseite sie aber zu einer Forderung für mehrere Jahre herunter. Im Schnitt wären dies, wenn es wieder drei Jahre Laufzeit wären, weniger als ca. 3 Prozent pro Jahr. So wird sich die 600-Euro-Lücke zwischen Leiharbeit und echten Branchentarifen niemals schließen!

    Tarifverhandlungen als kollektives Betteln
    Aufgrund der besonderen Struktur der Leiharbeit sind Arbeitskampfmaßnahmen enorm erschwert: Leiharbeiter haben bisher noch nie organisiert gestreikt. Wenn aber Tarifverhandlungen stattfinden ohne die Möglichkeit, den Zielen der Arbeitenden durch Streik Nachdruck zu verleihen, haben wir es mit kollektivem Betteln zu tun. Dies sind die Worte des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 1984, mit welchem es die Notwendigkeit des Rechts auf Streik begründete.
    Durchsetzung von Equal Pay ab der ersten Stunde nur durch Kündigung des Tarifvertrags!
    Würden die Tarifverhandlungen aber sofort beendet, dann wäre ab sofort für Leiharbeiter die Möglichkeit eröffnet, Equal Pay gerichtlich durchzusetzen. Keine Leiharbeitsfirma hätte mehr die Möglichkeit, neue Arbeitsverträge unterhalb von Equal Pay abzuschließen, ohne dass jeder Kollege, der dagegen klagt, sehr gute Chancen vor den Gerichten hätte.
    Daher erneuern wir die Aufforderung an den DGB-Bundesvorstand und die Tarifkommission Leiharbeit des DGB unter Führung von Stefan Körzell, die Tarifverhandlungen sofort ohne Ergebnis abzuschließen und die alten Tarifverträge Leiharbeit nach der Kündigung ersatzlos auslaufen zu lassen.

    Aufruf zur Kundgebung vor dem Sitz des DGB-Bundesvorstandes
    Am Donnerstag, 28. November, wird es eine öffentliche Übergabe der bisher gesammelten Unterschriften in Berlin, auf dem Henriette-Herz-Platz, Berlin-Mitte (Nähe S-Bahnhof Hackescher Markt) geben. Genaue Zeit: Donnerstag, 28. November 2019, 15 bis 17:30 Uhr. Alle bis dahin auf Papier oder online auf der Petitionsseite gesammelten Unterschriften werden an diesem Tag übergeben werden!…“ Aufruf vom 20.11.2019 dokumentiert auf der Seite der Petition externer Link an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): „Gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen! Equal Pay durchsetzen – Tarifvertrag Leiharbeit muss weg!“ mit bisher 760 Unterschriften

  • Petition an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen! Equal Pay durchsetzen – Tarifvertrag Leiharbeit muss weg! 
    Petition an Bundesvorstand und Tarifkommission Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen durch die Unternehmen! Equal Pay durchsetzen - Tarifvertrag Leiharbeit muss weg!Im Gesetz zur Leiharbeit steht: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Im Gesetz steht außerdem, dass per Tarifvertrag, also mit Zustimmung der Gewerkschaften, schlechtere Löhne für Leiharbeiter abgeschlossen werden können. Der DGB hat seit Jahren geringere Tarife gegen die Leiharbeiter mit den Leiharbeitsfirmen abgeschlossen. Das muss sofort ein Ende haben! Keine weitere Unterstützung für diese Spaltung zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften! Wir fordern den DGB auf, die Tarifverträge zur Leiharbeit ohne Verzug ordnungsgemäß und ersatzlos zu kündigen. Dann gilt für die Leiharbeiter das Gesetz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit...“ Petition bei openPetition externer Link eingereicht durch Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) für das Bündnis gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen[KLARtext e.V.; LabourNet Germany; Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne; BAG Prekäre Lebenslagen; Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO); „25 Kollegen, Vertrauensleute und Betriebsräte des Bremer Mercedes Werk“; Tacheles e.V.; Erwerbslosen Forum Deutschland; Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB); Allgemeines Syndikat Halle/Saale, FAU – Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union; Die kämpferische Basisgewerkschaft FAU Leipzig; attac (Ortsgruppe Halle); Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP); Dr. Rolf Geffken, Kanzlei RAT & TAT, Fachanwalt und Autor für Arbeitsrecht, Hamburg
  • „Schluss mit der Spaltung von Belegschaften durch Leiharbeit“ – Kampagnenseite online! 
    Auf der neuen Kampagnenseite  http://2020-equalpaystattspaltung.de/ externer Link sind neben der Dokumentation unseres Briefes an den DGB-Bundesvorstand und die zuständige Tarifkommission Leiharbeit viele weitere (Hintergrund)Informationen zu finden, wie u.a. auch Geschichte der Leiharbeit in Deutschland sowie wichtige Begriffe in der Leiharbeit…
  • Aktionsbündnisse wollen Leiharbeit abschaffen 
    Mehrere Aktionsbündnisse haben im Dezember des vergangenen Jahres eine Kampagne gegen Leiharbeit gestartet. Diese sei Lohndumping per Tarifvertrag, heißt es vonseiten der Organisationen. Die Montagsdemonstranten gegen Hartz IV in Gießen begrüßen die Initiative. Diese hatte in einem offenen Brief an die Einzelgewerkschaften und den DGB gefordert, alle bestehenden Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und den Leiharbeitsverbänden zu kündigen…“ Meldung vom 21.1.2019 beim Gießener Anzeiger online externer Link
  • Bericht über die anlaufende Kampagne gegen Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen 
    Am 13./14. Januar 2019 in Berlin – anlässlich der XXIV. Luxemburg-Konferenz und der Demo in Gedenken an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht vor 100 Jahren – wurden Flugblätter und Unterschriftenlisten externer Link verteilt und die Forderung debattiert. Siehe dazu den Bericht externer Link auf der Aktionsseite (im Aufbau)
  • Am 19.1.2019 trifft sich das Aktionsbündnis Sozialproteste in Göttingen, danach sollte die Kampagne offiziell starten. Bis zum 1. Mai bleiben nur drei Monate und die Tarifverträge in der Leiharbeit sollten rechtzeitig zum 31.12.2019 gekündigt werden.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=142284
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