IG BCE und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17

Dossier

DGB: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17„… Im Herbst startet die nächste Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017. Die DGB-Tarifgemeinschaft verhandelt für Dich die neuen Tarifverträge Leiharbeit, die ab 1. Januar 2017 gelten sollen. Verhandelt werden die Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister)…“ So der DGB auf der Sonderseite zur Tarifrunde externer Link. Hier dokumentieren wir Informationen zur Position der IG BCE zu dieser Tarifrunde (Siehe diejenigen von ver.di, der IG Metall und der EVG sowie unsere Kampagne dagegen im Dossier zur Tarifrunde Leiharbeit 2016/17). U.a. darin: 1. Postkartenaktion zur Tarifrunde Leiharbeit – Brief eines LabourNet-Lesers an die IG BCE von Mitte August 2016; 2. Antwort der Hauptverwaltung, Abteilung Tarifpolitik, vom 30. August 2016 New und 3. Erwiederung des LabourNet-Lesers an die IG BCE vom 5.9.2016 New

  • Erwiederung des LabourNet-Lesers an die IG BCE vom 5.9.2016
    „Lieber Kollege, erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.Auf meiner Seite des Schreibisches erlebt sich eine andere Realität als die, die eine günstige Interpretation Deiner Schilderungen zulässt. Die Postkartenaktion ist vom DGB, die selbstverständlich meinen Brief auch erhalten haben. Die überlegen wohl noch, wie sie dünne Argumente in wohlklingende Worte hüllen, jedenfalls reagierten die bisher nicht darauf, daher seid Ihr als Teil des Ganzen offensichtlich der richtige Ansprechpartner für mein Anliegen.Einige Punkte in der geschichtlichen Betrachtung der Zeitarbeit bereiten mir Kopfschmerzen:
    Schon 2003 gab es angeblich die Intention der Gleichbehandlung von Leiharbeitern. Die Beschränkung der möglichen Verleihdauer ist weggefallen, dafür sollte Equal Pay sowie Equal Teatment gelten.
    Soweit hört sich das gut an, aber sämtliche positive Formulierungen waren im gleichen Beschluss einen Scheiß wert, denn es wurden vom Gleichbehandlungsgrundsatz abweichende Tarifverträge zugelassen. Exakt hier sehe ich einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie, aber ich bin ja kein Jurist. Bei den eklatanten Unterschieden bei Kündigungsschutz, Bezahlung und Rechten muß doch wohl irgendjemanden ein Licht aufgegangen sein, dass dies schamlos ausgenutzt wurde, anstatt den Zeitarbeitern vernünftige Perspektiven aufzuzeichnen. Wozu braucht es bei einer angestrebten Gleichbehandlung Tarifverträge mit abweichenden Texten? Da wurde mit blütenreinen, lammfellweichen Worten der Sklavenhandel flächendeckend eingeführt.

    Wer hat die christlichen Gewerkschaften bei der Einführung ihrer Tarife kontrolliert? („Christlich“ scheint heutzutage eine andere Bedeutung zu haben als mir das mal beigebracht wurde)

    Als dann 2011, also nach achtjährigem Tiefschlaf, tatsächlich festgestellt wurde, dass die christlichen Gewerkschaften nicht tariffähig sind, wurde vom Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass rückwirkend Equal Pay und Equal Treatment zu gelten hatte. Dies war weder schwammig formuliert noch schlecht für die Leiharbeiter, sondern vom Gesetz vorgesehen. Alles war gut, schön war die Zeit … Schlecht nur, dass die DGB-Gewerkschaften weiterhin Verträge mit der Zeitarbeit unterrhielten …

    An dieser Stelle wird deutlich, dass Tarifverträge in der Zeitarbeit für Leiharbeiter von Nachteil sind, daher bin ich stark dafür, die bestehenden Tarifverträge zu kündigen, nicht einfach auslaufen zu lassen. (Mal sehen, ob meine Gehaltszahlungen nach Auslaufen meines Arbeitsvertrages nachwirken, weil es ja keine Kündigung gibt …)

    Das neueste Gesetz zur Zeitarbeit ist genau so eine Mogelpackung, wie sie der „Gleichbehandlungsgrundsatz“ darstellt. Von wegen maximale Entleihdauer von 18 Monaten. Der Trick wurde lang und breit von Arbeitsrechtlern im TV erklärt, daher spare ich mir das jetzt. Und der Leiharbeiter schaut wieder mal in die Röhre, weil er dank des Gesetzes keinen Weg mehr aus der Leiharbeit findet.

    Euer Ziel, die Zeitarbeit wieder dahin zu bringen, nur für Autragsspitzen eingesetzt zu werden, ist vom Erfolg her eher ein Totalausfall. Die Zeitarbeitsquoten müssten demnach rückläufig sein, aber die Realität ist doch, dass Zeitarbeit exorbitant expandiert. In den Selbstdarstellungen sind alle Zeitarbeitsfirmen führend, expandieren explosionsartig und komischerweise holen all diese Firmen die Zeitarbeit aus der Schmuddelecke. (Wer, wenn nicht sie selbst, hat sie denn dahingebracht?) Die Jobangebote in Jobportalen sprechen hier eine eindeutige Sprache. Zum Hohn spielt die Agentur für Arbeit den Zeitarbeitsfirmen die ganzen Arbeitslosen unter drastischen Sanktionsdrohungen zu. Richtige Arbeitsstellen werden hier doch kaum noch vermittelt. Leiharbeit ist ein Geschäft mit der Angst, daher lehnen sich auch so Wenige gegen diese Machenschaften auf.

    Genauso verhält es sich mit den angeblichen Verbesserungen, z.B. Bezahlung in Nichteinsatzzeiten. Es ist doch völlig egal, ob die Zeitarbeit den ausgehandelten Dumpingtarif weiterzahlt, oder eine ohne Tarifvertrag vereinbarte Summe oder sogar nur den Mindestlohn. In der Realität wir dem Leiharbeiter bei einem drohenden Nichteinsatz eh schneller gekündigt, als er nach der letzten Schicht zuhause ankommt. Zuständig für Nichteinsatzzeiten sind also eindeutig die Jobcenter bzw. der doofe Steuerzahler. Warum das von der Arbeitsagentur nicht erkannt und gegengesteuert wird, weiß der Geier.

    Vielleicht wäre es einfacher, vernünftige Bedingungen zu Erkämpfen, wenn z.B. in französischem Stil, flächendeckend, nicht nur in München, die Ansprüche deutlich gemacht werden. In der Grande Nation hat es ja recht ordentlich funktioniert. Einen alten Satz Winterreifen könnte ich auch zur Verfügung stellen …

    Tarifrunde Chemie 2016 der IG BCE: Das WIR braucht DICHWie ich die Situation sehe, wird sich in absehbarer Zeit seitens der Politik und der Annäherung der Tarifpartner kaum etwas ändern. Da ich aber nicht nur für mich, sondern vielmehr auch für meine Kinder etwas Vernünftiges erreichen möchte, steht auf meiner persönlichen Agenda jedenfalls der Kampf gegen die Zeitarbeit. Im krassen Gegensatz dazu musste ich in der letzten Kompakt lesen: „Ob wir die Zeitarbeit mögen, oder nicht, sie ist nun mal da.“ Das passt leider überhaupt nicht zu Euer starken Symbolik, mit der Ihr die 5 % Lohnerhöhung für die Stammbelegschaften erkämpft habt.
    Stell Dir vor, Ihr würdet den Stammbelegschaften eine Postkartenumfrage unterjubeln mit der Frage, ob es für sie OK ist, wenn Ihr Euch für eine Lohnreduktion auf Mindestlohnniveau einsetzt. Mit der Begründung, dass das als Verhandlungsziel leichter zu erreichen wäre als weitere Lohnerhöhungen wie in der Vergangenheit. Wie viele Mitglieder hätten wohl das nötige Verständnis dafür?
    Mit freundlichen Grüßen,

  • Antwort der Hauptverwaltung, Abteilung Tarifpolitik, vom 30. August 2016
    Lieber Kollege, vielen Dank für Deine kritische Zuschrift, zu der ich Dir gerne einige Anmerkungen machen möchte.
    Zunächst stellt sich die Frage: Warum machen wir eigentlich so eine Postkartenaktion? Wobei festzustellen ist, dass dies nicht eine Postkartenaktion der IG BCE, sondern der Tarifgemeinschaft des DGB ist. Wir haben uns in der Vorbereitung sehr genau überlegt, wie wir die Beschäftigten der Zeitarbeit – und da haben wir zunächst nicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern unterschieden – in die Diskussion zur neuen Tarifrunde einbinden können. Dies ist gerade in der Zeitarbeit auf Grund der Strukturen sehr schwierig. Dass wir – wie Du selbst darlegst – in unseren Branchen respektable Tarifverträge aushandeln können, liegt im Wesentlichen auch daran, dass wir durch unseren Organisationsgrad in den Betrieben den notwendigen Druck auf die Arbeitgeber ausüben können. Dies fehlt uns schon mal vorab in der Zeitarbeit. Dies ist nicht als Vorwurf zu sehen, sondern eine Tatsache, der sich alle Beteiligten – und dazu zähle ich auch ausdrücklich Dich – bewusst sein müssen. Wenn wir uns dann schon darüber unterhalten, was die Ausgangssituation der Tarifverträge in der Zeitarbeit angeht, kommt man nicht umhin, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen.Zeitarbeit gibt es schon seit den 60er Jahren in Deutschland, aber erst seit 2003 kam es mit den sogenannten Hartz IV-Gesetzen zu dieser Steigerung an Beschäftigten, wie wir sie heute kennen. Die DGB-Gewerkschaften haben diese Entwicklung nicht gewollt, mussten aber im damaligen Gesetzgebungsverfahren Kompromisse eingehen. Als die gesetzlichen Regelungen der Zeitarbeit im Zuge der Hartz-Reformen 2003 flexibilisiert werden sollten, haben die DGB-Gewerkschaften durchgesetzt, dass im AÜG der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Zeitarbeit festgelegt wird. Dies war aber nur um den Preis möglich, dass sich die Gewerkschaften bereit erklärten, Tarifverträge in der Zeitarbeit abzuschließen, um den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Umsetzung praktikabel zu machen. Damit war die Tariföffnungsklausel geboren. Für die Zeitarbeitnehmer hatte dies den Vorteil, dass in der Zeitarbeit erstmals Flächentarifverträge abgeschlossen werden konnten und damit vor allem auch Regelungen für die verleihfreie Zeit vereinbart wurden, die die Beschäftigten in der Zeitarbeit deutlich besser stellten.

    Allerdings wurde im Vermittlungsausschuss des Bundestages zugleich vereinbart, dass vom Gleichbehandlungsgrundsatz auch durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag abgewichen werden kann (Bezugnahmeklausel). Dadurch haben es die Arbeitgeber seitdem in der Hand, flächendeckend vom Gleichbehandlungsgrundsatz abzuweichen. In der Folge haben ab 2003 sog. christliche Gewerkschaften auf dieser Grundlage Dumping-Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden abgeschlossen, in denen sehr niedrigere Entgelte vereinbart wurden. Die parallel von den Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft ebenfalls ausgehandelten Tarifverträge mit den Arbeitgeberverbänden in der Zeitarbeit mit höheren Entgeltstandards mussten auf Druck der Arbeitgeber angepasst werden, damit überhaupt ein Abschluss erzielt werden konnte. Die Lohndumpingstrategie der sog. christlichen Gewerkschaften ist damals voll aufgegangen.

    Dieser kleine historische Abriss zeigt schon, wie schwierig es aus dieser Grundposition war, das zu erreichen, was wir heute in den Tarifverträgen der Zeitarbeit festgeschrieben haben. Wir müssen uns auch klar darüber sein, dass wir als Gewerkschaften durch die Tarifautonomie als klare gestalterische Kraft auftreten können. Wir sind aber nicht in der Lage, Gesetze auf den Weg zu bringen. Wir haben über viele Jahre der Auseinandersetzung es erreicht, dass es in Deutschland endlich einen Mindestlohn gibt. Wir haben es durch unseren Einfluss erreicht, dass die jetzige Bundesregierung das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verändern will. Bei der Gestaltung eines Gesetzes sind wir aber nicht allein. Wir haben es immer wieder mit starken Lobbyisten aus der Wirtschaft zu tun, die ihre Vorstellungen in ein solches Gesetzgebungsverfahren auch einbringen. Dies führt dann dazu, dass nicht alle Regelungen, die wir für richtig und gut erachten, dann auch eins zu eins im Gesetzgebungsverfahren wieder auftauchen. Es war schon schwierig genug, das Gesetz in der jetzigen Form auf den Weg zu bringen.

    Letztendlich wird uns auch immer vorgeworfen, dass wir überhaupt Tarifverträge gestaltet haben und in Zukunft gestalten wollen. Der Verzicht auf Entgelttarifverträge in der Zeitarbeit führt nicht automatisch zu Equal Pay. Denn grundsätzlich wirken Tarifverträge – mit Ausnahme des Mindestlohntarifvertrags – auch nach Ende der Laufzeit nach und sind bis zu einem neuen Tarifabschluss, der sie ersetzt, anwendbar. Die Nachwirkung eines Tarifvertrages im Bereich der Zeitarbeit ist unter Juristen umstritten und müsste von den Betroffenen jeweils individuell vor den Arbeitsgerichten geklärt werden. Gerichtsverfahren dauern sehr lange. Für die Beschäftigten wäre bis zu einer gerichtlichen Klärung unklar, welche Ansprüche sie genau haben. Es bestünde enorme Rechtsunsicherheit. Eine separate Neuverhandlung des Mindestlohntarifvertrags ohne gleichzeitige Neuverhandlung des Entgelttarifvertrags würde bedeuten, dass der neue Mindestlohntarifvertrag höhere Löhne vorsehen könnte als die untersten Entgeltgruppen der alten Entgelttarifverträge.

    Aus den oben genannten Gründen ist es notwendig, den Mindestlohntarifvertrag in der Zeitarbeit neu zu verhandeln und auf seiner Grundlage den erneuten Erlass einer Rechtsverordnung für die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit zu beantragen. Dafür ist aber der Abschluss eines neuen Entgelttarifvertrags in der Zeitarbeit erforderlich. Damit entsteht ein für alle verbindlicher neuer Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit. Dabei ist klar, dass der neue Branchenmindestlohn in der Zeitarbeit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen muss.

    Die Alternative wäre, sich von der Mindestlohnregelung in der Arbeitnehmerüberlassung zu verabschieden, ohne das sichergestellt ist, dass die Betroffenen tatsächlich Equal Pay erhalten. Denn der Equal Pay-Anspruch ist im Gesetz nicht konkret ausgestaltet. Dort ist nur geregelt, dass den Zeitarbeitnehmern, die „für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts“ zu gewähren sind. Aufgrund der vielen unbestimmten Begriffe (z.B. „vergleichbar“) müsste in jedem Einzelfall geklärt werden, welche rechtlichen Ansprüche konkret bestehen. Zusatzleistungen aus Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen (etwa betriebliche Regelungen des Entleihers zu Jobtickets oder ähnliche Leistungen) dürften in jedem Fall ausgenommen sein.

    Zudem ist die Durchsetzungssituation eine andere als bei der Inanspruchnahme von Rechten aus anderen Tarifverträgen. Die rechtliche Durchsetzung des Equal Pay-Prinzips für die Betroffenen verlangt, sich auf ein langwieriges rechtliches Verfahren einzulassen und ggf. gegen den Arbeitgeber auszusagen. Die Bereitschaft der Zeitarbeitnehmer zu klagen, ist deshalb aus unserer Erfahrung nicht sehr hoch, zumal die Betroffenen in der Regel hoffen, möglichst schnell einen „normalen“ Arbeitsplatz zu erhalten. Gute rechtliche Argumente zu haben und diese in der Realität auch rechtlich durchzusetzen ist in der Wirklichkeit der Arbeitsbeziehungen nicht dasselbe.

    Zudem findet der Equal Pay-Grundsatz im AÜG in verleihfreien Zeiten keine Anwendung. Hier findet nur die Untergrenze des gesetzlichen Mindestlohns Anwendung (vgl. § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG). Den Arbeitgebern würden sich in dieser Situation größere Missbrauchsmöglichkeiten bieten als das mit klar geregelten Tarifverträgen der Fall ist.

    Die bestehenden Manteltarifverträge zu kündigen und nicht mehr abzuschließen, halten die DGB-Gewerkschaften ebenso für nicht zielführend. Den Equal Pay-Grundsatz als Beschäftigter durchzusetzen ist schwer, equal treatment ist noch deutlich schwerer durchzusetzen. Als Gewerkschaften versuchen wir immer Arbeitsbedingungen besser zu regeln als im Gesetz vorgesehen. In den letzten Jahren haben wir in der Zeitarbeit gerade in den manteltariflichen Regelungen deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen können, die durch eine Kündigung und nicht erneute Verhandlung wegfallen würden. Gemeinsam mit den Beschäftigten können die DGB-Gewerkschaften auch in den nächsten Jahren noch mehr erreichen.

    Abschließend noch einen Satz zum Verhältnis der IG BCE zur Zeitarbeit. Unser Ansatz war es immer, Zeitarbeit auf seinen Ursprung, nämlich der Abfederung von Auftragsspitzen, zu begrenzen. Dafür haben wir in vielen unserer Branchen und Betrieben Regelungen vereinbaren können, die immer ein Ziel im Vordergrund hatten, weitere – wie Du es sagst – reguläre Beschäftigung aufzubauen.

    Ich weiß nicht, ob ich mit meinen Ausführungen Deinen Unmut beseitigen konnte, es war aber mein Anliegen, Dir unsere, nämlich die Ansicht der DGB-Tarifgemeinschaft, näher zu bringen.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Postkartenaktion zur Tarifrunde Leiharbeit – Brief an die IG BCE
    Auch die IG BCE gehört zu der diesjährigen DGB-Tarifgemeinschaft und beteiligt sich an der „basisdemokratischen“ Postkartenaktion – siehe dazu unsere Infos und Ausfüllhilfe im Dossier zur Kampagne gegen die Leiharbeits-Tarifverträge. Ein LabourNet-Leser und Leiharbeiter hat Mitte August der IG BCE in einem Brief mitgeteilt, was er davon hält:
    Postkarte: KEINE Tarifrunde Leiharbeit 2016/17!Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Postkartenaktion zur Tarifrunde Leiharbeit ist die Meinung von Leiharbeitern gefragt.
    Leider bieten die vorgefertigten Antworten keinerlei Möglichkeit, das Dilemma der von der Zeitarbeit Betroffenen auch nur annähernd zu beschreiben. Daher möchte ich dies in dieser Form tun.

    Als in der IG BCE organisiertes Mitglied weiß ich, wie ein ordentlicher Arbeitsvertrag aussieht und wie die Arbeit nach Tarifen geordnet vergütet wird. Vor zwei Jahren verlor ich durch eine Firmenpleite meinen angemessen bezahlten Arbeitsplatz. Eine Jobsuche außerhalb der Zeitarbeit ist so gut wie aussichtslos, da so gut wie keine regulären Beschäftigungen mehr angeboten werden. Bitte machen Sie den Selbstversuch und suchen bei den großen Internet-Jobbörsen nach Arbeitsangeboten zum Berufsbild des Lacklaboranten. Bei indeed, monster, stepstone und wie sie alle heißen häufen sich die Zeiten, in denen nicht eine Stelle ausgeschrieben ist, die nicht durch einen „Dienstleister“ besetzt wird. So war ich gezwungen, mich in der Zeitarbeit zu bewerben.

    Da ich im Kundenunternehmen schon einmal beschäftigt war, kenne ich die Konditionen, die die Stammbelegschaft geniesst. Dazu gehören eine tarifliche Bezahlung, üppiges Weihnachtsgeld, eine gute Urlaubsregelung, eine Betriebsrente, nennenswertes Urlaubsgeld und so weiter. Nun als Zeitarbeiter fehlen mir zum normalen Tarif ca. 40%, in Worten vierzig Prozent, des Gehaltes, habe sieben Tage weniger Urlaub im Jahr, lachhaftes Weihnachts- und Urlaubsgeld, und weiß durch die halbjährliche Befristung nicht, ob ich im Oktober noch Arbeit habe.
    An dieser Stelle wundere ich mich doch stark über die Fragen auf Ihrer Postkarte. Für meine sozialen Status als Vater von drei Kindern interessiert sich in diesem Theater niemand. Dafür, dass ich statistisch mal locker mehr als das Doppelte des Durchschnitts dafür leiste, dass vom Generationenvertrag noch etwas übrig bleibt, darf ich noch zusätzlich eine Zeitarbeitsfirma durchfüttern und mich auf eine schmale Rente freuen.Vor diesem Hintergrund ist es mir völlig unverständlich, daß Sie, die für regulär Beschäftigte respektable Tarifverträge aushandeln, Leiharbeiter mit Füssen treten, indem Sie zulassen, dass in den gleichen Betrieben Zeitarbeitsfirmen Arbeiter zu Dumpinglöhnen plazieren.

    Es schmerzt schon arg, wenn meine Gewerkschaft, die meine Interessen vertreten sollte, über etwas anderes als über Equal Pay und Equal Treatment überhaupt diskutiert.

    Das neue Gesetz zur Zeitarbeit verschärft die Lage für Leiharbeiter nur noch, das müssen Sie doch beim Studieren des Entwurfes gemerkt haben…

    Es tut mir Leid, Ihnen mit Unmut entgegentreten zu müssen, aber hier geht es um viel mehr als nur mein persönliches Schicksal. Die prekäre Situation der Beschäftigten in den unteren Lohngruppen wird spätestens zu deren Renteneintritt zu einem gesamtwirtschaftlichen Problem.
    Sollten Sie wirklich die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen, sollten Sie möglichst bald wirksam etwas gegen das Sklaventum unternehmen. Schließlich gibt es kaum noch Neuzugänge bei regulärer Arbeit, da sterben Ihnen recht zügig die Beitragszahler weg.
    Gerne stelle ich meine Gedanken einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung und würde mich freuen, wenn der Brief in der Rubrik Leserbriefe in der „Kompakt“ einen Platz findet.
    Freundliche Grüße,“

  • [IG BCE] Fairplay in der Zeitarbeit
    Unterbezahlung, miese Arbeitsbedingungen, Tricksereien – Zeitarbeit gilt oft pauschal als Schmuddelkind, dabei gibt es auch Beispiele für Firmen, die sauber spielen und mit Gewerkschaft und Betriebsräten zu brauchbaren Regelungen gefunden haben.
    Ob man sie mag oder nicht, Zeitarbeit ist Realität. Auch wenn der Anteil der Leiharbeiter insgesamt noch eher gering ist, steigt ihre Zahl seit Jahren, mehr als 820 000 sind es in Deutschland. Dazu beigetragen haben die gesetzlichen Änderungen 2002. Seither können Unternehmen Arbeitskräfte leichter nicht mehr nur bei Engpässen entleihen, sondern auch, um Lohnkosten und Verwaltungsaufwand zu sparen und größte Flexibilität bei zugleich geringster Verantwortung zu erreichen. Da passen wiederkehrende Meldungen ins Bild, die von Tricksereien bei Bezahlung oder Urlaubstagen und miesen Arbeitsbedingungen berichten. Doch manches läuft auch schon ganz gut in der Branche…“ Jubelbeitrag für Randstad & Co sowie natürlich die „Besserstellung“ durch Tarifverträge bereits vom 01.07.2016 bei der IG BCE externer Link, dort verlinkt auch ein Interview mit den Technicum-Betriebsräten Uwe Jockers und Ivo Radja: Ein „Hire and Fire“ gibt es bei uns nicht: „Die IG BCE hat sich in der Vergangenheit nicht gegen Leitarbeit ausgesprochen, sofern es sich dabei um den Einsatz bei Produktionsspitzen oder bei unvorhergesehenen Ereignissen handelte. „Klare Front“ macht auch sie gegenüber Missbrauch sowie den schwarzen Schafen der Zeitarbeitsbranche…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=102380
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