Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie geknackt: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu

Dossier

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Leiharbeiter dürfen seit 1. April im Prinzip nur noch für 18 Monate in einem Betrieb bleiben. Nun hat mit der Metallindustrie die erste Branche eine Ausnahme von dem Gesetz vereinbart. (…) In der Metall- und Elektroindustrie können Leiharbeiter künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden – statt 18 Monaten, wie es das seit 1. April in Kraft getretene Gesetz vorsieht (…) Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt, betonte ein Sprecher der IG Metall. Zudem ist der nun vereinbarte Tarifvertrag dem Sprecher zufolge noch nicht unterschrieben. Das werde erst geschehen, wenn ein weiterer Tarifvertrag über Branchenzuschläge mit dem Arbeitgeberverband fertig verhandelt sei…“ Meldung vom 19.04.2017 beim Spiegel online externer Link sowie Hintergründe und erste Kommentare, v.a. unsere Bitte, nun ja kein falsches Erstaunen zu zeigen, das war mit Ansage! Hier zur Höchstüberlassungsdauer:

  • Bundesarbeitsgericht nickt die Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer der Leiharbeit durch Tarifvertrag ab, unabhängig von Tarifgebundenheit New
    Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend. (…) Die Revision des Klägers hatte vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Südwestmetall und IG Metall konnten die Überlassungshöchstdauer für den Einsatz von Leiharbeitnehmern bei der Beklagten durch Tarifvertrag mit Wirkung auch für den Kläger und dessen Arbeitgeberin (Verleiherin) verlängern. Bei § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG handelt es sich um eine vom Gesetzgeber außerhalb des Tarifvertragsgesetzes vorgesehene Regelungsermächtigung, die den Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche nicht nur gestattet, die Überlassungshöchstdauer abweichend von § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG verbindlich für tarifgebundene Entleihunternehmen, sondern auch für Verleiher und Leiharbeitnehmer mittels Tarifvertrag zu regeln, ohne dass es auf deren Tarifgebundenheit ankommt. Die gesetzliche Regelung ist unionsrechts- und verfassungskonform. Die vereinbarte Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten hält sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungsbefugnis…“ Bundesarbeitsgericht zum Urteil vom 14. September 2022 externer Link – 4 AZR 83/21 – („Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag“), siehe auch:

    • Die eigentlich gesetzlich festgelegte Höchstdauer der Überlassung von Menschen in der Leiharbeit darf – nun höchstrichterlich bestätigt – durch Tarifverträge auch bei Nicht-Tarifbindung überschritten werden
      „Der eine oder andere wird sich noch erinnern, als Andrea Nahles – heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA) – im Jahr 2016 noch in ihrer Funktion als Bundesarbeitsministerin in der Koalition von Union und SPD das die Leiharbeit in unserem Land regelnde Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) „reformiert“ hat. (…) Bereits unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde hier am 6. Oktober 2016 kritisch – vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Kompromiss zwischen zwei Regierungspartnern handelte, die ganz unterschiedliche Perspektiven auf die Leih- bzw. Zeitarbeit haben, auch nicht wirklich überraschend – bilanziert: (…) Aus den ursprünglichen 18 Monaten ist das hier geworden: 18 + (ohne Obergrenze) oder (24). »Wir bekommen also eine „Obergrenze“ von 18 Monaten. Sogleich folgt allerdings die Umsetzung der (+ x)-Öffnungsklausel, denn in einem Tarifvertrag (der Tarifparteien der Einsatzbranche wohlgemerkt) können abweichenden Regelungen und eine längere Einsatzdauer vereinbart werden. (…) Aber es kommt noch „besser“: Diese Option gilt aber nicht nur für tarifgebundene Unternehmen auf der Entleiher-Seite, denn: Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages der Einsatzbranche können auch nicht tarifgebundene Entleiher von der Höchstüberlassungsdauer abweichende tarifvertragliche Regelungen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen übernehmen. Bei denen wird dann aber eine zweite Höchstüberlassungsdauergrenze eingezogen, die bei 24 Monate liegt.« (…) Und was hat nun das Bundesarbeitsgericht damit zu tun? (…) Unter der Überschrift Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag teilt uns das Bundesarbeitsgericht nunmehr mit: »Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Diese ist auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) unabhängig von deren Tarifgebundenheit maßgebend … (…) Bei § 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG handelt es sich um eine vom Gesetzgeber außerhalb des Tarifvertragsgesetzes vorgesehene Regelungsermächtigung, die den Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche nicht nur gestattet, die Überlassungshöchstdauer abweichend von § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG verbindlich für tarifgebundene Entleihunternehmen, sondern auch für Verleiher und Leiharbeitnehmer mittels Tarifvertrag zu regeln, ohne dass es auf deren Tarifgebundenheit ankommt. Die gesetzliche Regelung ist unionsrechts- und verfassungskonform. Die vereinbarte Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten hält sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungsbefugnis.« (…) Gleichsam im gesetzgeberisch ermöglichten Windschatten profitieren auch nicht-tarifgebundene Unternehmen von dieser Öffnung für tarifvertraglich ermöglichte längere Überlassungsdauern. Das war in dem reformierten AÜG bewusst so angelegt und ist nunmehr arbeitsgerichtlich auch abgesegnet worden.“ Beitrag von Stefan Sell vom 15. September 2022 auf seiner Homepage externer Link
    • Siehe von Mai 2019: (Erwartbare) Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit: Wie Tarifverträge den Regelungen zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer die Zähne ziehen
    • und vom November 2018: Randstad-Betriebsrat startet eine Petition zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer, Randstad (und andere Sklavenhändler) unterstützt sie
  • 18, 36, 48 Monate Zwangsarbeit ohne Ende 
    Ein Gesetz, das eine 18 Monatige Höchstdauer von Leiharbeiter vorsieht, wird durch den IG Metall Tarifvertrag auf 48 Monate und durch die Gesamt-betriebsvereinbarung auf 36 Monate, noch weiter verschlechtert. Was mag sich die IG Metall und der Gesamtbetriebsrat gedacht haben, als diese Verträge/Entwürfe unterschrieben wurden? Anstatt gemeinsam den Kampf für ein Verbot der Leiharbeit zu organisieren, macht man sich zum Büttel des Kapitals und spaltet die Belegschaft. Eines zeigt sich deutlich in diesen Verträgen. Die IG Metall und der Gesamtbetriebsrat benutzen unsere Leiharbeitskollegen als Puffer zwischen uns, der Stammbelegschaft, und den unweigerlich auf uns zu kommenden Fremdvergaben und den Massenentlassungen durch die Automatisierungen in den Hallen. Die Frage, die wir Arbeiter uns stellen werden müssen, ist einfach. Gehen wir diesen Weg der Spaltung mit oder gehen wir unseren Weg, den Weg der Einigkeit gegen das Kapital und ihren Helfershelfern…“ Aus dem Flugblatt vom September 2017 , geschrieben, verteilt und finanziert von Vertrauensleuten und Betriebsräten des Daimler-Werkes Bremen.
  • Leih- und Zwangsarbeit: 18 Monate – 48 Monate – lebenslänglich? 
    Der Schandvertrag der IG Metall mit den Sklavenhändlern, der die gesetzliche Verleihdauer von 18 auf 48 Monate und mehr erhöht, hat Wut und Empörung ausgelöst. Statt Leiharbeit zu bekämpfen, statt den Streik dagegen zu organisieren, nun erneute Anerkennung und Zementierung dieses Verbrechens per Vertrag. Die Kapitalisten jubeln, ist doch der Weg zu lebenslänglicher Leiharbeit in Sichtweite. (…)  Nicht vergessen: Die Verlängerung der Verleihdauer auf bis zu 48 Monate bedarf der Zustimmung des Betriebsrates. Bei Daimler wird über 36 Monate geredet. Kollegen, schaut Eurem Betriebsrat auf die Finger. (…) Zur Veranschaulichung haben wir gegenübergestellt: Das Gesetz (AÜG), diesen Schandvetrag, die „Begründung“ der IG Metall und unsere Klarstellung…“ Wir danken für die Freigabe der Gegenüberstellung  aus dem Flugblatt vom Juni 2017 , geschrieben, verteilt und finanziert von Vertrauensleuten und Betriebsräten des Daimler-Werkes Bremen
  • Leiharbeit: Wohin des Weges, IG Metall? Eine Gedankensammlung. Und ein Denkzettel. 
    Lange ist es noch nicht her, als die IG Metall den Tarifvertrag für Leiharbeit mit den Arbeitgebern abschloß (beschönigend auch „Zeitarbeiter“ genannt). Als sogenannter „Vertrauenskörper“ der Gewerkschaft bin ich natürlich als Bindeglied zwischen Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft  nah an den Leuten und den Themen dran. (…) Was die IGM da verhandelt hat  ( „Öffnung“ des Tarifvertrages Leiharbeit auf bis zu 48 Monate), hat mir zuerst ein anfänglich noch diffuses Unbehagen verschafft, meine Leiharbeitskollegen nach Bekanntwerden  mehr als verärgert und auch bei mir Unverständnis gegenüber der/den Gewerkschaft(en) hervorgerufen, nachdem mir zunehmend die Fakten und Folgen bewusst wurden. So wie meine Kollegen, so wie ich denken auch KollegInnen mit einer Funktion innerhalb der IG Metall – hier wurde ohne Not Boden zu Lasten aller Arbeitnehmer (der Leiharbeitnehmer unmittelbar und der fest Angestellten mittelbar) den Arbeitgebern überlassen. (…) Wieso, lieber Vorstand der IG Metall, lasst Ihr Euch auf einen derartigen „Deal“ ein? Und das, obwohl es Kollegen gab,  die in der Tarifkommissionssitzung aus und mit gutem Grund gegen diese 48-Monats-Öffnung argumentierten? (…) Den Leiharbeitnehmern ist damit jedenfalls nicht  gedient. Und ich glaube, dies wird vor allem den  Betriebsräten bei den nächsten Wahlen ganz schön auf die Füße fallen. (…) Wäre ich Betriebsrat, würde ich mich von dieser Vereinbarung distanzieren und dies auch klar als Fehler benennen, öffentlich. (…) Die IGM muss sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie die Folgen ihres Handelns wirklich durchdenken bzw. durchdacht haben. Ich befürchte dadurch einen Mitgliederschwund – mit allen negativen Folgen. Als Vertrauenskörper beginne ich die Folgen bereits jetzt zu spüren…“ Kommentar von IG Metaller vom 28.5.2017 bei economy4mankind externer Link
  • Besuch bei der Tarifkomission
    IGM-Leiharbeitskollegen vom AK MiZ Augsburg/Donauwörth mit ihrem 1. Mai-Transparent "Branchenzuschlag SOFORT ab dem 1. Tag" vor dem Sitzungssaal der IGM - Tarifkommission Leiharbeit im Frankfurter DGB-Haus am 04. Mai 2017IGM-Leiharbeitskollegen vom AK MiZ Augsburg/Donauwörth haben mit ihrem 1. Mai-Transparent „Branchenzuschlag SOFORT ab dem 1. Tag“ [Bild im Dossier] vor dem Sitzungssaal der IGM – Tarifkommission Leiharbeit im Frankfurter DGB-Haus am 04. Mai 2017 besucht: „… Nach dem Besuch der organisierten LAN- Kollegen bei der TK in Frankfurt fragen sich diese Kollegen wozu man in der Leiharbeit überhaupt eine Tarifkommission benötigt wenn  diese unterschiedlichen Vorstellungen noch nicht mal thematisiert werden. Gleiches gilt auch für die aktuellen Branchenzuschläge die nur für eine kleine Minderheit von Leiharbeitern verbessert werden soll wie aus der Beschlußvorlage des Vorstands unmißverständlich hervorgeht ( „wobei es bei der Staffelung ab der 6. Woche bleiben sollte.“)“ Der Bericht zusammen mit den aufgeworfenen (und nicht beantworteten) Fragen steht auf der Startseite von ZOOM externer Link, dem Leiharbeits-Netzwerk der IG Metall.
    Im Forum von ZOOM geht unter dem Betreff „Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie“ die Debatte unterdessen weiter, hier gibt es vom 7.5.2017 einen weiteren Bericht des Besuches externer Link: „um die Nichtzufriedenheit nicht nur immer im Forum zu diskutieren hatten sich einige Aktive des AK MiZ Augsburg/Donauwörth entschlossen zur nächsten TK-Sitzung zu fahren und ihre Sicht der Dinge einfach mal in Gesprächen mit TK-Mitgliedern anzusprechen. (…) Es liefen uns maximal 13 TK-Mitglieder über den Weg. Denen hatten wir mit unserem Transparent eine nicht zu übersehende Stolperfalle gestellt damit sie nicht einfach zur Tagesordnung übergehen konnten. Wir hatten dazu max. 20 Minuten Zeit. MancheTK-Mitglieder kamen erst kurz vor Beginn der Sitzung. (…) Es ist wohl bei der Mehrheit der TK-Mitglieder in der Leiharbeit zu viel erwartet eigenständige Vorstellungen zu entwickeln. Man kann aus der geringen Teilnehmerzahl auch zu dem Schluß kommen, dass viele von ihnen nur dann erscheinen wenn es um Beschlußfassungen geht was offenbar an dem Tag nicht der Fall war. (Üblicherweise erscheinen sonst fast doppelt so viele zur Sitzung). Mein Fazit: So wie es ausschaut werden in den nächsten Wochen die TV LeiZ und TV BZ so verabschiedet wie es der Vorstand schon seit dem letzten Sommer in Gesprächen mit Gesamtmetall vorbereitet hat und erhoffen sich damit für die Zeit bis zum 01. Januar 2021 (solange ist die Laufzeit des TV LeiZ vereinbart) ihre Ruhe. Der Gesetzgeber hat das Problem an die Gewerkschaften weitergereicht, die reichen es an ihre BR weiter und wo es keine BR gibt heißt es leider, leider, leider.“
  • Sofortige Aufhebung der Schandverträge der IG Metall über 48 Monate Leih- und Zwangsarbeit!
    „1. Dieser Vorstand der IG Metall ist abzusetzen! 2. Die Betriebsräte, die für eine entsprechende Betriebsvereinbarung die Hand heben, sind abzuwählen und dürfen keine Stimme bei den nächsten BR-Wahlen kriegen! 3. Sofortige Übernahme aller Leiharbeiter! 4. Sofortige Organisierung des Streiks in jedem Betrieb. Dadurch: Streik in der ganzen Republik! In jedem Betrieb, in jeder Gewerkschaft, in jeder Versammlung: Kämpft für die Durchsetzung dieser Forderungen!
    “ Forderungen aus dem Flugblatt vom Mai 2017 , geschrieben, verteilt und finanziert von Vertrauensleuten und Betriebsräten des Daimler-Werkes Bremen
  • Gespräch mit Klaus Abel von der IG Metall [Berlin]: »Die IG Metall ist kein Freund der Leiharbeit« 
    Klaus Abel zum Tarifvertrag, den die IG Metall trotzdem mit dem Unternehmerverband Gesamtmetall ausgehandelt hat: „… Der Tarifvertrag, um den es geht, ist noch nicht rechtskräftig. Ein wichtiger Verhandlungspunkt ist noch offen. Verabredet ist aber folgendes: In Betrieben kann über Betriebsvereinbarungen geregelt werden, dass Leiharbeitnehmer länger als 18 Monate eingesetzt werden dürfen. Das verbinden wir damit, etwa bei Daimler und BMW, dass die Leiharbeiter dann den Tariflohn der Metall- und Elektroindustrie erhalten und nicht den niedrigeren, der im Leiharbeitstarifvertrag festgeschrieben ist…“ Dazu die Nachfrage von Johannes Supe: „Habe ich Sie richtig verstanden: Die in den Fabriken eingesetzten Leiharbeiter werden künftig nach dem Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie bezahlt?“ Antwort von Klaus Abel: „Nein. Der Tarifvertrag würde es ermöglichen, entsprechende betriebliche Regelungen zu schaffen. Die werden wir dort erreichen können, wo wir gut organisiert sind und sich die Betriebsräte durchsetzen können. Das gilt etwa für die Automobilindustrie, deshalb habe ich BMW und Daimler genannt. Gerade in kleineren und mittleren Betrieben sind wir weniger stark. Für sämtliche Betriebe sind hingegen Branchenzuschläge geplant, die zusätzlich zu dem gezahlt werden, was der Leiharbeitstarifvertrag vorsieht. Genau das ist auch der offene Punkt, der noch verhandelt wird: Wir wollen, dass alle Leiharbeitnehmer nach 15 Monaten einen Zuschlag in einer solchen Höhe bekommen, dass sie auf dem Niveau des Metalltarifs sind….“ Aus dem Interview von Johannes Supe mit dem ersten Bevollmächtigter der IG Metall Berlin Klaus Abel bei der jungen Welt vom 2. Mai 2017 externer Link

    • Bei ZOOM heisst es dazu am 2.05.2017 externer Link: „Die IGM verhandelt also nur über einen zusätzlichen Zuschlag für die LAN die das „Glück“ haben nicht übernommen zu werden aber länger im gleichen Einsatz bleiben und dafür auf equal-pay verzichten. Diejenigen LAN die das Pech haben nicht übernommen zu werden und gleich abgemeldet werden dürfen dann beim nächsten Einsatz wieder ganz unten zum nackten Leihtarif anfangen. Kein Wort im Interview über eine zusätzliche Verbesserung der ersten 5 Zuschlagsgruppen um den Absturz wenigstens besser abzufedern. Bin gespannt ob die TK-Leiharbeit diese Zumutung genau so absegnet wie beim letzten Tarifabschluß..“
    • LabourNet Germany wurde von einer betrieblichen Argumentation der IG Metall berichtet, wonach die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer auch als sozial begründet wurde: Mit längeren Verträgen würden die LeiharbeiterInnen auch eher einen Bankkredit oder eine Wohnung bekommen!?
  • Aus [guten] Gründen für die Abschaffung der Leiharbeit!
    „… Mit dem Einknicken der Führungsebene der IG Metall vor dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall zementiert sie weiter die Spaltung der Beschäftigten in Kern- und Randbelegschaften. Und genau hier liegt der Kern des Übels! Die IG Metall und der DGB haben massiv dazu beigetragen einer immer systematischeren Spaltung der Belegschaften in ganz unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse den Weg zu bereiten. Dazu zählen die Werkverträge, z.B. in der Automobilindustrie, es zählen die Leiharbeitsverhältnisse dazu, die Teilzeitarbeit und die befristeten Arbeitsverhältnisse, die alle mit schweigender Zustimmung der Gewerkschaften geduldet wurden. Durch diese Zersplitterung der Arbeitswelt sind größere Arbeitskämpfe z.B. in der für den Export wichtigen Metall- und Elektroindustrie zunehmend verunmöglicht worden. Dieser „unterlassene Kampf der deutschen Gewerkschaftsbewegung gegen die Leiharbeit“ (Mag Wompel) hat mit dazu beigetragen, dass sich Deutschland des größten Niedriglohnsektors Europas rühmen kann, – mit allen Konsequenzen für die Gesellschaft hier und die Krise Europas überhaupt. Dem entgegen setzen wir: Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit! Und sollte das Sklavenhaltergewerbe daran zugrundegehen, hat sich seine Überflüssigkeit endlich erwiesen.“ Kommentar vom 28. April 2017 von und bei FAU Freiburg externer Link
  • Prekäre Arbeit wird verlängert – IG Metall-Tarifvertrag Leiharbeit schlechter als das Gesetz?
    „Leiharbeit zählt zu den Schrittmachern prekarisierter Arbeit. (…) Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen musste die IG Metall mit Gesamtmetall auf Bundesebene neu über die Anpassung des Tarifvertrags LeiZ verhandeln. Hätte sie das nicht getan, wären die jeweiligen bezirklichen Tarifverträge zur Leih-/Zeitarbeit und der Tarifvertrag über Branchenzuschläge ohne Nachwirkung am 30. Juni 2017 ausgelaufen. Diese Verhandlungen erfolgten, soweit wir das überblicken können, weitgehend ohne Informationen und Aktionen für und mit den Betroffenen. (…) Die in Kreisen der IG Metall immer wieder zu hörende Einschätzung, der neue TV LeiZ verschlimmere nichts an der Situation der Leiharbeiter, aber er verbessere auch kaum etwas, ist defensiv und rechtfertigt mitnichten die Ausweitung der gesetzlichen Obergrenze von 18 Monaten auf 48 Monate im Tarifvertrag. Dagegen hat sich mal wieder einmal bestätigt, dass zentrale Tarifverhandlungen ohne Druck aus den Betrieben nur dann zu »Kompromissen« führen, wenn sie mit Gegenleistungen kompensiert werden.“ Beitrag von Otto König, Richard Detje und Peter Stahn vom 30. April 2017 aus Sozialismus Aktuell Nr. 5 vom Mai 2017 externer Link
  • [Erste Stellungnahme der IG Metall] 48 Monate Befristung – neuer TV Leiharbeit der IG Metall: Wird Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von der IG Metall verschlimmert?
    Der neue TV LeihZ für die Metall- und Elektroindustrie verschlimmert nichts in der Situation der Leiharbeitnehmer. Aber er verbessert auch kaum etwas. Er passt letztlich nur den Tarifvertrag an das neue AÜG an und nutzt dabei die kleinen Verbesserungen, die in diesem Gesetz enthalten sind! Das soll im nachfolgenden begründet werden. (…) Deutlich erkennbar ist also, welche materielle Bedeutung die Branchenzuschläge haben und das eine 65% Stufe für die reale Annäherung an EQUAL PAY notwendig ist. Die IG Metall wird dem neuverhandelten TV LeihZ erst dann zustimmen, wenn auch mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit (BAP/IGZ) eine neue 65% Stufe für Branchenzuschläge vereinbart worden ist. Solange gilt für alle Fristen nur das Gesetz ab 1. April 2017…“ Ausführliche Stellungnahme von Witich Roßmann (IGM Köln) vom 21.04.2017 externer Link beim DGB Nordrhein Westfalen Region Köln-Bonn. Im Leiharbeiter-Forum ZOOM, innerhalb der Debatte um die Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie, wird das Papier kommentiert:

    • „… andererseits wurde in den letzten Monaten in der Organisation nicht darüber diskutiert sondern der Vorstand hat mit dem Fachbereich Tarifpolitik schon seit Monaten Gespräche mit Gesamtmetall geführt und erst dann ihre Tarifkommissionen der Bezirke vor vollendete Tatsachen gestellt. (…) Aus dem Text geht eindeutig hervor, dass es bei den jetzigen Verhandlungen zum TV BZ (Branchenzuschläge) nur noch um die LAN geht die länger als 15 Monate im gleichen Einsatz sind. Der Rest der LAN und das ist die große Masse geht bei diesen Verhandlungen zu den Branchenzuschlägen leer aus. Im Dezember diesen Jahres ist der alte TV BZ kündbar. Aber so wie es aussieht werden die alten 5 Zuschlagsgruppen um weitere 3 Jahre so wie der TV LeiZ verlängert. Also 8 Jahre Stillstand. (…) Es wäre schon mal angebracht, dass die TK Leiharbeit bei ihrem nächsten Treffen in der ersten Maiwoche diese Argumentation des Kollegen Roßmann mal kritisch hinterfragen würde und nicht wie beim letzten Tarifabschluß mit überwältigender Zustimmung abnicken. Im Papier wird gleich zu Beginn festgestellt, dass die IGM noch grundsätzlich vertritt “ gleichzeitig ab dem 1. Einsatztag mindestens Equal Pay gezahlt wird plus einem Flexibilitätszuschlag“. Wie schon angemerkt bei den Branchenzuschlägen akzeptiert man diskussionslos den Stand der ersten 5 Stufen beginnend ab der 7. Woche…“ karla am 23.04.2017: rechtfertigende Erklärung IGM Köln-Leverkusen externer Link – siehe auch die nachfolgende Debatte und Kritik dort
  • Mit Ansage,
    weil im LabourNet schon länger die Tarifvorbehalte bzw. Tariföffnungsklauseln des Gesetzgebers kritisiert wurden – siehe “Stärkung der Tarifautonomie: Unternehmer fürchten Rückkehr des Tarifkartells” – wir fürchten uns auch vor Tarifvorbehalten – mit denen Tarifparteien gesetzliche Mindeststandards unterlaufen können, wie auch in der Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 geschehen, in deren Verlauf sich der Deal der IG Metall Branchenzuschläge gegen Höchstüberlassungsdauer abzeichnete (siehe dazu auch ganz unten hier im Dossier). Daher dokumentieren wir:

    • Notwendige Veränderungen des Tarifvertrags Leih- und Zeitarbeit sowie der Tarifverträge über die Branchenzuschläge aufgrund d. Gesetzesänderung AÜG
      Beschluss der Tarifkommission der IG Metall f.d. bayerische Metall- und Elektroindustrie vom 10. Oktober 2016 . Darin ist bereits der Verhandlungsstand zur Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten und die Zustimmung hierzu dokumentiert. Die erste Seite gibt die Beschlußvorlage des Vorstands wieder. Auf Seite 2 der Beschluß der bayr. TK-Metall. Aus dem letzten Satz auf Seite 2 geht zwar hervor, dass die TK mit dem Vorgehen des Vorstandes nicht einverstanden war (… zukünftig eine frühzeitigere Einbeziehung der entsprechenden Gremien…“), zugestimmt hat die TK mit Mehrheit allerdings schon. (Mehr als 40 % haben die Beschlußvorlage des Vorstands in der Abstimmung aber abgelehnt). In anderen Bezirken soll es ebenfalls Kritik am Vorgehen des Vorstands gegeben haben, abgelehnt wurde die Vorstandsvorlage aber nach unseren Informationen nirgends.
    • Und eine der Neufassungen des Tarifvertrags zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) für die Metall- und Elektroindustrie aus den Tarifbezirken liegt auch als Dokument vor: Verhandlungsergebnis zum Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit (TV LeiZ) zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e. V., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste externer Link vom 13. März 2017. Darin § 2, Abs. 3: „Die Tarifparteien stimmen darin überein, dass die Höchstdauer eines Einsatzes nach diesem Tarifvertrag (§§ 3 und 4 Nr. 1) 48 Monate nicht überschreiten darf. Erfolgt der Einsatz wegen eines Sachgrundes, der voraussichtlich länger als 48 Monate andauert, ist dem Betriebsrat im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG neben dem Sachgrund die voraussichtliche Dauer des Einsatzes mitzuteilen und dies zu dokumentieren. Damit ist die tariflich zulässige Überlassungshöchstdauer für diesen Fall festgelegt.“
    • Die IGM-TK Leiharbeit trifft sich übrigens Anfang Mai in Frankfurt…  Siehe auch die Debatte und Informationen zu Tarifverhandlung Branchenzuschläge 2017 externer Link bei ZOOM
  • IG Metall stimmt Leiharbeit bis zu vier Jahren zu: IG Metall als gelbe Gewerkschaft?
    Kürzlich hat der DGB einen Tarifvertrag in der Leiharbeitsbranche abgeschlossen. Dem Motto – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – wurde damit ein Riegel vorgeschoben. Wenn es keinen Tarifvertrag geben würde, würde das Prinzip gleiche Arbeit, gleicher Lohn gelten. Die IG Metall setzt nun diesem Tarifabschluss noch einen drauf. Eigentlich dürften Leiharbeiter seit dem 1. April nur noch für 18 Monate in einem Betrieb bleiben. Durch einen Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband Gesamtmetall und der IG Metall können in der Metall- und Elektroindustrie Leiharbeiter künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden. Wir haben darüber mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg, gesprochen. Er kritisiert insbesondere die Vertiefung der Spaltung der Belegschaften und die Verunmöglichung von Arbeitskämpfen.“ Interview vom 20. April 2017 beim Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Das ZOOM-Forum meldet auf der Startseite externer Link: “ Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie: Unsere IG Metall stimmt Einsatz im Entleihbetrieb bis zu vier Jahren zu! Kein Wort zu gleichem Geld für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag! Kein Wort zur Beteiligung von KollegInnen in Leiharbeit bei der Beteiligung an der Entscheidungsfindung von Betriebsräten in den Entleihbetrieben…“ Wir verweisen auf die dort stattfindende Debatte externer Link
  • Wenn die Leiharbeiter in der Leiharbeit per Tarifvertrag eingemauert werden und ein schlechtes Gesetz mit gewerkschaftlicher Hilfe noch schlechter wird
    Hat die Gewerkschaft ihre Koordinaten verloren und taumelt sie jetzt orientierungslos durch die prekäre Zone der Arbeitswelt, die sie jahrelang mit Kampagnen und wortgewaltigen Verurteilungen gebrandmarkt hat? Diese Frage mag sich dem einen oder anderen nach der Konfrontation mit dieser Nachricht durchaus stellen: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu (…) Aber warum machen die Gewerkschaften, in diesem Fall die IG Metall, das mit? Hier bewegen wir uns als Beobachter natürlich auf einer spekulativen Ebene, aber eine durchaus plausible Vermutung könnte so lauten: Die IG Metall ist wie jede Gewerkschaft eine Mitgliedsorganisation, aber nicht alle Mitglieder sind gleich. Neben dem normalen Mitglied gibt es die Funktionäre, die Gewerkschaftsführung und eben auch besonders einflussreiche Mitglieder, die eine wesentlich größere Bedeutung haben als die normalen Mitglieder. Dazu gehören sicherlich die Betriebsräte der großen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, in denen die Industriegewerkschaft quantitativ und qualitativ verankert ist. Und bei den Betriebsräten beispielsweise der deutschen Automobilhersteller ist klar, dass deren Unternehmen die Leiharbeiter als flexible Randbelegschaft fest eingeplant haben, dass sie nicht auf sie verzichten wollen und werden, wenn man sie dazu nicht zwingt. Und das – hier wird es heikel – die schlechteren Bedingungen, unter denen die Leiharbeiter arbeiten müssen, gleichsam eingepreist sind in den wesentlich besseren Bedingungen der Stammbelegschaft, die also von der Randbelegschaft gleichsam „profitiert“. (…) Das alles zusammen wird sicher in den kommenden Wochen und Monaten für Diskussionen sorgen in den Gewerkschaften, allen voran in der IG Metall. Man darf gespannt sein, was hier in welchem Umfang offen gelegt wird. Eines sollte man dabei auf alle Fälle beherzigen – man sollte nicht versuchen, die Leute für blöd zu verkaufen. Die Arbeitgeber haben eine ganz andere Perspektive – sie müssen nach der IG Metall die IG BCE überzeugen, es den Metallern gleich zu tun und die Verlängerungsoption tarifvertraglich zu verankern. Es braucht sicher keine prognostischen Kompetenzen um darauf zu wetten, dass wir bald auch in der Chemie-, Energie- und Bergbauindustrie eine vergleichbare Regelung vorfinden werden.“ Kommentar vom 19. April 2017 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Dank Stefan Sell wissen wir, dass die DAHMEN Personalservice GmbH bereits am 21. März 2017 vermeldete: Höchstverleihdauer in der Zeitarbeit: TV LeiZ erhöht auf 48 Monate externer Link. Darin heisst es: „… Am 1. März 2017 wurde vom Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg ein neuer Tarifvertrag geschlossen, der eine Verlängerung der Höchstverleihdauer vorsieht. Im Interview mit Fabian Prudencia de Almeida (DAHMEN Personalservice) erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Kilian Friemel (Taylor Wessing) was dies für die Umsetzung der AÜG-Änderungen bedeutet. (…)Dr. Kilian Friemel: Ein Sonderfall tritt bei einer Unterbrechung des Einsatzes ein. Dauert diese bis zu drei Monate an, werden die Zeiträume vor und nach der Unterbrechung bei der Berechnung der Überlassungshöchstdauer addiert. Wurde der Einsatz jedoch für länger als drei Monate unterbrochen, beginnt die Berechnung der Überlassungshöchstdauer von neuem. (…) Fabian de Almeida: Gilt diese Regelung im Bereich Metall- und Elektroindustrie schon für ganz Deutschland? Dr. Kilian Friemel: Nein, bisher sind uns nur die Tarifverträge für Baden-Württemberg und NRW bekannt. Wir gehen aber davon aus, dass weitere Bundesländer folgen werden. Fabian de Almeida: Werden auch noch andere Branchen folgen? Dr. Kilian Friemel: Das scheint zumindest bei der IG BCE wahrscheinlich. Unklar ist, ob es dann aber auch eine Verlängerung auf 48 Monate geben wird oder zum Beispiel eher auf 36 Monate….“ Darin auch eine Übersicht der Anwendungsmechanismen der Regelungen des TV LeiZ je nach dem, ob in dem betreffenden Betrieb eine Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit besteht oder nicht… Am 20.03.2017 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitere Details zur Höchstverleihdauer in der Zeitarbeit bekannt gegeben – siehe die Fachliche Weisung der BA externer Link dokumentiert bei DAHMEN Personalservice
  • Erweiterung der Höchstüberlassungsdauer des reformierten AÜG durch den TV Lei-Z­Neu
    Wie bereits in der letzten Ausgabe des AIP in einer Sonderbeilage erläutert, liegt mit dem neuen TV LeiZ schon eine erste tarifliche Modifikation der erst seit dem 1. April 2017 geltenden gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer vor. So räumt der Gesetzgeber im reformierten AÜG die Möglichkeit ein, von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten abzuweichen und in einem kundenseitigen Tarifvertrag eine längere oder kürzere Höchstüberlassungsdauer festzulegen. Diese Möglichkeit hat demnach nicht die Zeitarbeitsbranche selbst. Vielmehr kann ausschließlich auf der Kundenseite eine Öffnung dieser Höchstüberlassungsdauer vorgenommen werden…“ Artikel der Ausgabe April 2017 von AIP externer Link – Aktueller Informationsdienst für Personaldienstleister
  • Zementierte Spaltung. Gewerkschaft und Unternehmer wollen längere Beschäftigungsdauer für Zeitarbeiter
    „… Während am Mittwoch von der IG Metall offiziell auf Anfrage kein Statement zu bekommen war, bestätigte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander gegenüber »nd« den Abschluss einer entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen den Tarifparteien auf Bundesebene. Auf die Inhalte habe man sich bereits im Februar geeinigt. Alles werde nun in den kommenden Wochen voraussichtlich zügig in regionale Tarifverträge mit den jeweiligen, für die Tarifpolitik federführenden IG-Metall-Bezirken einfließen. (…) Gesamtmetall sei sich mit der Gewerkschaft einig, dass ohne konkreten Sachgrund künftig eine Verleihdauer von maximal 48 Monaten möglich sein soll, wenn dies freiwillig zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbart wurde. Bestünden Sachgründe, etwa in Form konkreter Projekte, so solle – ebenfalls auf freiwilliger Basis – eine über 48 Monate hinausgehende Verleihdauer möglich sein, so Zander…“ Artikel von Hans-Gerd Öfinger vom 20.04.2017 beim ND online externer Link
  • Prekär ohne Ende. Hans-Gerd Öfinger fordert ein grundsätzliches Verbot der Leiharbeit
    „… Man kann sich lebhaft vorstellen, wie Betriebsräte aus Angst vor Standortverlagerung »freiwillig« tarifliche Öffnungsklauseln herbeisehnen und dabei nur die Interessen der Stammbelegschaft im Blick haben. Es gehört nicht viel Fantasie dazu sich auszudenken, wie stark der Druck bei einem Konjunkturabschwung sein wird… Leiharbeit ist und bleibt ein Instrument der Spaltung der Lohnabhängigen. Statt sie gesetzlich oder tarifvertraglich zu regulieren, gehört sie schlicht verboten.Vielleicht nutzen beherzte Gewerkschafter auch den kommenden 1. Mai, um dies ihren Vorständen klar zu machen.“ Kommentar von Hans-Gerd Öfinger vom 20.04.2017 beim ND online externer Link – und unser Reden sowie eine gute Anregung zum 1. Mai!
  • In der Meldung vom 19.04.2017 beim Spiegel online externer Link auch: „… Die Gewerkschaft sieht die Höchstregelung als Ausnahme. IG-Metall-Vorstandsmitglied Juan-Carlos Rio Antas sagte: „Das ist aber nur möglich, wenn die Arbeitnehmervertreter dem freiwillig zustimmen.“ Zudem verweist die Gewerkschaft darauf, dass die obligatorische Betriebsvereinbarung den Betriebsräten die Möglichkeit biete, die Bedingungen für Leiharbeiter zu verbessern, etwa durch zusätzliche Zulagen oder eine höhere Eingruppierung…“ – die „Freiwilligkeit“ von Betriebsräten ist ja bekanntlich bereits im Betriebsverfassungsgesetz verankert, zumal viele das Puffer für „ihre“ Stammbelegschaften begrüssen… Aber wir bemühen uns natürlich um den Vertragstext
  • Und nun bitte kein falsches Erstaunen: In der metall vom Januar 17 wurde bereits angekündigt: “Als nächstes verhandelt die IG Metall im Januar die Tarifverträge über Zuschläge in ihren Branchen” und schon vorher wurde bei ZOOM spekuliert – und im LabourNet dokumentiert -, dass v.a. der IG Metall die Branchenzuschläge wichtiger seien als die Lohntarifrunde und sie dafür leider ziemlich sicher zu grossen Zugeständnissen bei der Verleihdauer bereits sei…
    Insbesondere: „… Mir ist inzwischen bekannt, dass es ein Gespräch der IGM mit Gesamtmetall gegeben hat. Gesamtmetall ist nicht für die TV der Leiharbeit zuständig aber die Metallindustrie hat mit der IGM auf Bezirksebene gleichlautende TV Leih-Z abgeschlossen in denen vor allem die Frage der Übernahme von LAN geregelt wurde. Vereinbart wurde seinerzeit eine Übernahmeregelung nach 24 Monaten. Es würde mich nicht überraschen wenn dort eine Annäherung an die neu geplante gesetzliche Übernahmeregelung von 15 Monaten mit einer breiten Spannweite von mehreren Jahren (2 Jahre plus weitere Jahre) Gesprächsgegenstand waren. Und eine 6. Stufe bei den Branchenzuschlägen (60-70%) passt dazu wie die Faust aufs Auge. (…) Neben der Baustelle Entgelt-TV gibt es also noch jede Menge weitere Probleme. Diese sind nicht voneinander zu trennen. Deshalb auch die Gespräche mit Gesamtmetall. Da kann man doch richtig neugierig werden. Mit equal-pay vom 1.Tag an haben diese Gespräche aber offensichtlich nichts zu tun.” Beitrag von “karla” vom 1.8.2016 in ZOOM externer Link. Nachzulesen in unserem Dossier IG Metall und die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17

Siehe dazu auch das Dossier „Zeitarbeitgeber und IG Metall einigen sich über Zuschlagstarife für Metall & Elektro – Branchenzuschläge: Sechste Zuschlagsstufe verabschiedet

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=115070
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