DGB kritisiert eigene Leiharbeitsregelungen!

DGB: Funktionärsvielfalt solidarisch gestalten - Leiharbeiter verarschenDer DGB kritisiert Regelungen, bei denen Tarifverträge Gesetze unterlaufen. Dies ist einer Stellungnahme von Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, zum Thema „Tarifbindung“ im Rahmen des „Parteien-Check zur Bundestagswahl“ vom 14.8.2017 auf der Homepage des Bund-Verlags externer Link zu entnehmen: „Aus gewerkschaftlicher Sicht sind beide Aussagen [der SPD und der CDU] kritisch zu bewerten, da dadurch leicht untergesetzliche Regelungen – wie in der Leiharbeit – durch Tarifverträge gemeint sein können. Dann würde ein Tarifvertrag das gesetzliche Niveau unterschreiten und verschlechtern können. Das hilft mittelfristig keinem, denn nicht tarifgebundene Arbeitnehmer wären dann besser gestellt als tarifgebundene. Das wird auch weder die Gewerkschaften stärken noch für ihre Arbeit werben…“ Erstaunliche Einsichten (Wahlkampf kann sich doch lohnen!), aber warum handelt der DGB nicht danach!? Wir danken einem Leser für den Hinweis!

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120619
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