Betriebsräte werden erpresst

Unternehmer sind kreativ, geht es um die Verhinderung der Übernahme von Leiharbeitern. Erstmals können Leiharbeiter tariflichen Anspruch auf Festeinstellung anmelden. Doch viele Unternehmen nutzen ein Schlupfloch im Tarifvertrag.
Der Juni sollte für viele Leiharbeiter in der Metallindustrie ein guter Monat werden. Dieser Tage tritt eine Regelung des Tarifvertrages Leih-/Zeitarbeit in Kraft. Danach haben Leiharbeitsbeschäftigte, die länger als 24 Monate in einem Betrieb sind, einen Anspruch auf eine unbefristete Übernahme. Allerdings scheinen viele Unternehmen sehr findig zu werden, wenn es darum geht, die vereinbarten Einstellungen zu umgehen. Nach »nd«-Recherchen stehen Betriebsräte vielerorts unter Druck, kurzfristig Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Der tarifliche Übernahmeanspruch gilt nämlich nur, sofern in Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von Leiharbeitern nichts anderes festgelegt ist
…“ Artikel von Jörn Boewe und Johannes Schulten aus neues deutschland vom 13. Juni 2014 auf der Homepage der Autoren externer Link

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