Anregung von ZOOM zur Diskussion: Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ)

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Kündigungstermine in der Zeitarbeit 2019 (BAP und IGZ): Entgelttarifvertrag:  Sechs Monate Frist zum Monatsende zum 31.12.2019; Manteltarifvertrag (Urlaub, Weihnachtsgeld etc.): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten; Entgeltrahmentarifvertrag (Entgeltgruppeneinstufung,Beschreibung): Kündbar jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten. Anregung von ZOOM zur Diskussion: a) Wir wollen nix! b) Darf es etwas mehr sein? c) Was könnte alles besser sein? Falls b) und/oder c) bevorzugt bitte Vorschläge einbringen!!!Hinweis auf der Startseite von ZOOM externer Link – ZeitarbeiterInnen – Ohne  Organisation Machtlos – als Anregung zur Diskussion unter „Tarifverhandlungen 2019“ externer Link – siehe dazu im LabourNet auch: Neue Kampagne gegen das Lohndumping per Tarifvertrag Leiharbeit

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=143817
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