LG Berlin: Bund haftet nicht für Minderverdienst einer Dauer-Leiharbeitnehmerin

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von LeiharbeiternIn dem Rechtsstreit einer von unserer Kanzlei vertretenen Leiharbeitnehmerin, die nach 8 Jahren Dauerüberlassung Schadensersatz wegen des Minderverdienstes begehrt, hat das LG Berlin die Klage abgewiesen. Die Begründung liegt noch nicht vor, allerdings hat das Gericht eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Entscheidung in kurzen Worten erläutert wird. Das Landgericht sieht keinen offenkundigen Verstoß des Bundes. Der Gesetzgeber habe ein weites Ermessen und könne die gesetzlichen Regelungen so ausgestalten, dass eine unbefristete Überlassung zu einem wesentlich schlechteren Gehalt möglich bleibe. Unsere Mandantin erhielt knapp 1.000,- Euro pro Monat weniger als eine festangestellte Klinik-Psychologin. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, wird sich nach Übermittlung der vollständigen Urteilsbegründung entscheiden…“ Pressemitteilung der RA Templin & Thieß vom 1. März 2016 externer Link, siehe zum Hintergrund deren PM vom 22. Februar 2016 externer Link LG Berlin: Dauer-Leiharbeitnehmerin verklagt Bund auf Schadensersatz

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=94550
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