Was gilt für Leiharbeitskräfte, wenn es im Einsatzbetrieb einen (Warn-)Streik gibt?

"willst du mit mir streiken gehen?"„… Was gilt für Leiharbeitskräfte, wenn es im Einsatzbetrieb einen (Warn-)Streik  gibt??? Ganz einfach: In einem bestreikten Betrieb müssen Leiharbeitskräfte nicht arbeiten! Als Leiharbeiter oder Leiharbeiterin sollte man, trotz der Informationspflicht des eigenen Arbeitgebers, bei einem Streik oder Warnstreik im Entleihbetrieb zunächst erst einmal bei der Verleihfirma anrufen! Einfach Bescheid sagen, dass im Einsatzbetrieb ein Arbeitskampf stattfinden würde. Das kann nicht schaden. Die Verleihfirma möge (bitte!) ansagen, wo man alternativ hingehen soll! Schließlich ist sie, die Verleihfirma, für jeden Einsatz zuständig. Und auch für die Information! Und dann sollte man auch gesagt bekommen, zu welchem anderen Einsatzbetrieb man jetzt hinfahren soll … Bis man eine Antwort hat, hat man zunächst einmal „einsatzfreie Zeit“! (…) Und in „einsatzfreier Zeit“ kann man als Privatperson die streikenden Kolleginnen und Kollegen des Einsatzbetriebes bei dem, was sie so tun, begleiten! Zum Beispiel zu einer Demonstration. Das ist gelebte Solidarität! (…)  Dürfen Leiharbeiter im Einsatzbetrieb mitstreiken? Nein, denn ihr Arbeitgeber ist die Verleihfirma – aber: „Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist…“ Flugblatt vom 27.12.2017 externer Link von AK Menschen in Zeitarbeit bei der IG Metall Region Hamburg, bei ZOOM anlässlich der Tarifrunde 2018 in der Metall- und Elektroindustrie. Siehe dazu auch:

  • Ratgeber für Leiharbeiter bei Warnstreiks im Einsatzbetrieb: Leiharbeiter dürfen bei Warnstreiks mitmachen 
    In der Metall-Tarifrunde sind Warnstreiks gestartet. Wie sollen sich Leihbeschäftigte verhalten? Sie dürfen nicht zum Streikbruch anstelle von Stammbeschäftigten eingesetzt werden. Und sie dürfen sich an Warnstreiks und Aktionen der IG Metall beteiligen. Das ist ihr gutes Recht. Was Leiharbeiter dabei beachten sollten, zeigen unsere FAQs…“ Ratgeber vom 04.01.2018 von und bei der IG Metall externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126345
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