BAG: Kein Grundsatzurteil zu DGB-Tarifzuständigkeit bei Leiharbeit

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von LeiharbeiternDie Tarifzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften für Leiharbeiter bleibt höchstrichterlich vorerst ungeklärt. Das Bundesarbeitsgericht hat im Verfahren um die Klage eines Leiharbeitnehmers aus Erlangen, der Auskunft über die Bezahlung der Stammbelegschaft in dem Unternehmen verlangte, keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern den Fall aus formellen Gründen abgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am 26.01.2016 mitteilte (Az.:1 ABR 13/14). (…) Der Kläger zweifelte die Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit an, da sich diese seiner Ansicht nach nicht aus ihren Satzungen ergibt. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte den Rechtsstreit um die Auskunft ausgesetzt, bis über die Tarifzuständigkeit entschieden ist. Jetzt sind die Nürnberger wieder am Zug.Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 26. Januar 2016 externer Link zu BAG, Beschluss vom 26.01.2016 – 1 ABR 13/14. Siehe zum Hintergrund auch unsere Rubrik Tarif(verhandlungen) zur Leiharbeit und aktuell das Dossier: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016

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