Zeitarbeiter_innen ohne Organisation Machtlos?! Die Geschichte eines Arbeitszeitkonto-Prozesses

DaimlerGegenLeiharbeitDer 23. November 2016, ein Mittwoch. Eigentlich hätte ich an diesem Tag in Erfurt sein wollen, am Hugo-Preuß-Platz 1, dem Sitz des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Ich habe seit Juli 2013 gegen meine ehemalige Verleihfirma Klage eingereicht. In Zeiten ohne Arbeits-Einsatz, schmolz mein stets prall gefülltes Arbeitszeitkonto (AZK) rapide ab, wie ich meinen Abrechnungen entnehmen konnte. (…) In meinem Verfahren kam es leider zu keinem Urteil, da einige Tage vor dem Verfahren die Beklagte Verleihfirma nach dreieinhalb Jahren meine Forderung samt Zinsen vorbehaltlos beglich und damit die Klage vom Tisch war. [In diesen drei Jahren habe ich einen Abgrund des Union Busting geblickt, den ich nicht für möglich gehalten habe. Ganze Kanzleien, Social Media Expert_innen, windige Rechtsprofessoren aus Bonn, Pseudo Journalisten – es gibt sie alle. Sie spielen das schmutzige Spiel mit und verdienen daran sehr gut.] Im dazugehörigen Schreiben des Rechtsverdrehers der Verleihfirma begründete man dies „Prozessökonomisch“.  (…) Ich hätte gern ein höchstrichterliches Urteil für alle Leiharbeitnehmer_innen erstritten – die Gegenseite wollte dies mit allen Mitteln verhindern. Moralisch habe ich gewonnen. (…) Wie kommen die Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft eigentlich zustande? Wer ist dafür verantwortlich? Warum sind deren Inhalte so schlecht? (…) Mir ist außer der Leiharbeit keine Branche bekannt, in welcher ein zwischen den Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag, ein Vorgang welcher von Linkspartei bis zur FDPeinlich als Tarifautonomie hochgeschätzt und verteidigt wird, Arbeitsbedingungen VERSCHLECHTERT…“ Artikel von René Schindler vom Januar 2018 – wir danken!

Zeitarbeiter_innen ohne Organisation Machtlos?!

Die Geschichte eines Arbeitszeitkonto-Prozesses

Von einem römischen Senator wurde überliefert,
dass dieser vorschlug alle Sklaven zu kennzeichnen, das vereinfache den Umgang mit ihnen.
„Nein,“ warnte da ein weiser Senator – „denn dann sehen sie, wie viele sie sind…“

 

Der 23. November 2016, ein Mittwoch. Eigentlich hätte ich an diesem Tag in Erfurt sein wollen, am Hugo-Preuß-Platz 1, dem Sitz des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Ich habe seit Juli 2013 gegen meine ehemalige Verleihfirma Klage eingereicht. In Zeiten ohne Arbeits-Einsatz, schmolz mein stets prall gefülltes Arbeitszeitkonto (AZK) rapide ab, wie ich meinen Abrechnungen entnehmen konnte. Die Firma hatte dieses Verhalten mir weder mitgeteilt, noch hatte ich mein Einverständnis schriftlich dazu gegeben. Es geschah einfach, Stunde um Stunde, bis ich einen hohen Anteil an Minusstunden auf dem AZK feststellte. Der Jurist spricht hier von Annahmeverzug (§ 615 BGB).

(Dieses AZK ist alleiniger Gegenstand zwischen dem Leiharbeitnehmenden und seinem Verleiher. Der Kundenbetrieb oder Entleiher zahlt die getätigten Wochenstunden und die Leiharbeitskraft erhält davon 35 Stunden plus etwaiger Zuschläge ausgezahlt. Die Stundendifferenz wandert fleißig auf das AZK des Leiharbeitnehmers, steht allerdings nur Begrenzt zu dessen Verfügung.)

Dieses „Verhalten“ wurde sowohl durch das Arbeitsgericht Frankfurt, als auch durch das Landesarbeitsgericht Hessen durch die Richter_innen so bewertet, dass man mich eben bezahlt freistellte, da ich meinen Grundlohn in Höhe von 2.031,26€ unverändert erhielt.

Dank dem Rechtsschutz der DGB Gewerkschaften kostete mich das insgesamt dreieinhalbjährige Verfahren keinen Cent, lediglich Zeit und Nerven.

Am 23.11.2016 sollten zwei Verfahren mit Nichteinsatzzeit und AZK Belastung vor das BAG zur finalen Verhandlung kommen, ein höchstrichterliches Urteil steht bisher aus, auch wenn es in 2014 zu einem Urteil (Az.: 5 AZR 483/12) kam, in dem bereits durch die Tenorierung Klartext gesprochen wurde:

24. Das Arbeitszeitkonto im Leihverhältnis darf allerdings nicht dazu eingesetzt werden [..] und das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen. Regelungen, die es dem Verleiher ermöglichen, in verleihfreien Zeiten einseitig das Arbeitszeitkonto abzubauen, sind unwirksam.

In meinem Verfahren kam es leider zu keinem Urteil, da einige Tage vor dem Verfahren die Beklagte Verleihfirma nach dreieinhalb Jahren meine Forderung samt Zinsen vorbehaltlos beglich und damit die Klage vom Tisch war. [In diesen drei Jahren habe ich einen Abgrund des Union Busting geblickt, den ich nicht für möglich gehalten habe. Ganze Kanzleien, Social Media Expert_innen, windige Rechtsprofessoren aus Bonn, Pseudo Journalisten – es gibt sie alle. Sie spielen das schmutzige Spiel mit und verdienen daran sehr gut.]

Im dazugehörigen Schreiben des Rechtsverdrehers der Verleihfirma begründete man dies „Prozessökonomisch“.  Aha.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss (BAG vom 7.12.2016 – 5 AZR 854/15) der Richter_innen des 5. Senats am BAG machte allerdings den „Prozessökonomischen“ Gründen der Verleihfirma einen gewaltigen Strich durch die Rechnung, denn die kompletten Kosten sämtlicher, auch durch die unteren Instanzen gewonnener Verfahren wurden der Verleihfirma aufgebrummt.

»Die Beklagte (die Leihfirma) hat sich durch die vorbehaltlose Zahlung freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben. Sie hat damit den Rechtsstandpunkt des Klägers (also meinen) im Ergebnis hingenommen.«

Im Stammsitz der Verleihfirma, im Taunus, nördlich von Frankfurt, wird man lautstark geflucht haben.

Frei nach Bertolt Brecht kann, wer kämpft verlieren, aber wer nicht kämpft hat schon verloren. Ich hätte gern ein höchstrichterliches Urteil für alle Leiharbeitnehmer_innen erstritten – die Gegenseite wollte dies mit allen Mitteln verhindern. Moralisch habe ich gewonnen. Das geht aus dem Text des Kostenfestsetzungsbeschlusses eindeutig hervor. Doch der juristische Sieg wäre mir wichtiger gewesen. Seit dem Jahr 2004 wird wegen der Annahmeverzugsthematik in der Leiharbeit munter vor den Arbeitsgerichten geklagt, in welchen Leiharbeitnehmende ebenfalls die Erfahrung machen, dass Ihnen in Einsätzen ohne Arbeit plötzlich Stunden auf ihrem AZK fehlen. Oft hatten die Gerichte für die Verleiher geurteilt oder es wurden finale Urteile vor dem BAG durch einen V€rgi€ich vermieden, so in den Jahren 2012 (5 AZR 435/09) und 2013 (5 AZR 181/12).

Doch die eigentliche Stellschraube ist diejenige der Tarifverträge (TV). Schaut man sich die beiden Tarifverträge an, so sind die Machwerke der beiden großen AG-Verbände BAP und iGZ (ausgehandelt mit der Tarifgemeinschaft des DGB) nahezu identisch – außer in der Sache mit dem AZK. Der Tarifvertrag des iGZ gibt eine Untergrenze von max.-35 Stunden vor, während sich der BAP Tarif zu diesem Thema leider ausschweigt. Theoretisch kann eine Person mit BAP Vertrag in der Leiharbeit unendlich viele Minusstunden anhäufen. Der iGZ TV gibt zudem vor, dass sich der AG mit maximal 2 Arbeitstagen aus dem AZK der Leiharbeitskraft pro Monat bedienen kann – auch hier schweigt sich der BAP TV völlig aus. Die mir bekannten Klagen vor den Arbeitsgerichten zum Annahmeverzug behandelten ausschließlich Auseinandersetzungen um die Tarifverträge des BAP, wer hätte das gedacht.

Wieder frei nach Bert Brecht kann ein lesender Arbeiter oder eine lesende Arbeiterin, gerade in der Leiharbeit, sich nun folgende Fragen stellen:

Wie kommen die Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft eigentlich zustande? Wer ist dafür verantwortlich? Warum sind deren Inhalte so schlecht? (AU Meldung ab dem ersten Tag, 24 Tage Urlaub auch bei sechs Tage Woche etc.) Sogar im Tarifvertrag Systemgastronomie, eine Branche die zu den prekären gezählt wird, existiert eine Freistellung für aktive ehrenamtliche Gewerkschafterinnen zu Sitzungen der Tarifkommission. In der Tarifkommission der ver.di sitzen im Leiharbeitsbereich außerordentlich viele Disponenten – also Kolleg_innen für welche der TV überhaupt nicht gilt. Diese handeln Bedingungen für Leiharbeits-Kolleg_innen aus, welche in der Willensbindung nur ungenügend partizipieren – ein wohl einmaliger Vorgang in der Gewerkschaftsbewegung. Man stelle sich vor, die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst würden mit Vorschlägen der Tarifkommission des Einzelhandels geführt werden….

Wenn man bei diesen Fragestellungen angelangt ist, dann kann man sich bestimmt auch Fragen, ob der gesetzliche Equal Pay (gleiche Bezahlung wie die Stammbeschäftigten) Anspruch (§ 8 AÜG n. F.), welcher in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegossen wurde, als Scherz gemeint ist oder ob dieser auch umgesetzt wird. Denn seit der Öffnung der Leiharbeit durch die Hartz Reformen in 2003/04 gilt gesetzliches Equal Pay. Außer, jetzt kommt das obligatorische Kleingedruckte, Tarifverträge regeln etwas „Abweichendes“. Mir ist außer der Leiharbeit keine Branche bekannt, in welcher ein zwischen den Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag, ein Vorgang welcher von Linkspartei bis zur FDPeinlich als Tarifautonomie hochgeschätzt und verteidigt wird, Arbeitsbedingungen VERSCHLECHTERT. Direkt nach Inkrafttreten des neuen AÜG 2003 gab es ein Überangebot christlicher Gefälligkeits-Tarifen in der Leiharbeit. Es dauerte sieben Jahre, um der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (CGZP) vor dem BAG final die Tariffähigkeit abzusprechen (Be­schluss vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10). Die DGB Tarife, einst aus der Taufe gehoben um dem Dumping der christlichen etwas entgegenzusetzen, gelten allerdings weiterhin. Die Verbände der Leiharbeit werben offen damit, dass in der Leiharbeit eine Tarifbindung von 90% gelte. Während es in der bundesrepublikanischen Tariflandschaft um die 60% sind. Eine Zahl ohne Wert – 90% der betroffenen Leiharbeitnehmer_innen stellen sich schlechter als Ihre Stammkolleg_innen in den Betrieben.

In 2019 wird die Zusammensetzung der Bundestarifkommission Zeitarbeit in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft in allen 13 Bezirken durch Wahlen neu zusammengesetzt (Wahl eines Mitgliedes plus die Stellvertretung). Warum treten nicht mehr Leiharbeitnehmer_innen an um die Verhältnisse zu ändern? Vor (Arbeits-)Gerichten kann man solidarisch verlieren. In einer demokratischen Organisation sollte man solidarisch gewinnen.

Leiharbeitneher_innen aller Bezirke, vereinigt euch!

Artikel von René Schindler vom Januar 2018

“… das ist nur Statistik, in Wirklichkeit haben wir ein Sklavenheer – geschaffen durch Hartz Vier…”

Gedicht zur Leiharbeit

Wie jedes Jahr im Jänner und Juli deren Male zwei,
Redet sich die Agentur eine schöne Märchenstunde herbei.
Offiziell mit Brief und Siegel, stehen Zahlen dort im Spiegel.

Um deren Deutungshoheit geht’s hoch her,
alles harmlos, kuckt mal 1 Millon nur, sagt der ArbeitgeBER.
Weit gefehlt, das ist nur Statistik, in Wirklichkeit haben wir ein Sklavenheer –
geschaffen durch Hartz Vier in Null Zwo sagt der Gewerkschafter.

Der Branche ist auch nichts zu blöd und dumm,
sie reden laut und verbreitens reihum.
Zeitarbeit ist sooo Modern und auch die Zukunft,
kuckt doch her vom Helfer bis zur Fachkkraft
sind sie alle mit an Board.

Doch der Tanker Leiharbeit segelt, so voller Stolz (Werner)
und für alles bereit, bereits nach kurzer Fahrt, es ächzt im Holz,
faulig ist es und auch schmutzig, wer will da nicht wieder weg –
lange Arbeitszeiten, Überstunden, Mangel mit den Abrechnungen,
Klagedrohungen, Streitereien, Psychoterror pur, Arbeitgeberklagerunden
und was bleibt ist meist nicht viel.

Die Branche ist politisch gut vernetzt in Berlin und auch in Brüssel,
poltert, tobt giftet und ätzt – haben überall ihre Griffel und den Rüssel.
Politiker aller Partein´reden viel und tun es nicht –
und auch die Anwaltsschaar, die sich streitet für Recht und Gesetz –
in Roben vor Gerichte oder auch als Blog im Netz.

Ein Doktor tut sich ganz besonders hervor,
aus der Stadt des Karnevals und der Jecken –
textet, schreibt und dichtet er, jeder LAN denkt nur er soll ihn lecken
am Arsche oder auch sonst wo.

Doch zuletzt lag er so oft daneben und kuckte doof –
Fälle um das Arbeitszeitkonto, er bekommt dafür wohl viel Moos.
Spricht ein Richter aber Recht und er textete verBISSELS noch so schlecht,
er wird’s kaum ändern der olle Tor, und bleibt so dumm wie zuvor.

 Das mit der Leiharbeit ist eine große Scheiße, mit der geht man nur auf die Reise,
wenn man Arbeitslos wird kurz vor Hartz vier aus null zwo,
und eine ganze Branche verdient sich daran dumm und so.

Disponeten heißen sie, die Sklaventreiber,
sitzen dumm rum, manche mit dicken Leibern
Haben keine Ahnung nix- weder Tarifvertrag noch vom Gesetz.

Als LAN hat man es schwer, tut sich an das Geschwätz
meist am Telefon, denn die Disponenten sitzen weit
weit weg und waren vorher “irgendwas mit Kunden” und meistens breit.

Drüber wird’s nicht viel besser, auf der Karriereleiter,
dort feixt der dämliche Niederlassungsleiter.
Schicker Anzug, tolle Karre, gegelte Fresse und sonst nix.
Macht auf dicke Hose, wenn er LAN einschüchtert und danach auf dem Klo wichst.

Sein Stil ist arrogant und autoritär, alle kuschen brav vor ihm,
Hirnlos er kuckt, wenn man gegen ihn vors Arbeitsgericht zieht.
Davor war er meist Verteter, für Tiefkühlkost oder Versicherungen.
Ein lächerlich Menschlein er ist, nix im Leben gar gelungen.

Manches mal, es ist sehr selten, man weitere Wesen trifft in diesen Welten,
heissen Betriebsrat und sollen sich laut Betriebsverfassungsgesetz schelten
mit dem Niederlassungsleiter für die LAN-Kollegen.
Doch so HOFFnungsfroh man sich umschaut,
fast immer wird einem der Glaube ans Gute geraubt.

Mit fetten Prämien und auch Dienst-Wägen, tuf tuff,
geht der Betriebsrat oft zusammen mit dem Niederlassungsleiter in den Puff.
Trostlos ist die Branche, und was kann man machen –
ich rate es daher nur drüber lachen.

Und aber auch fette Klagen.
Nur mit Anwalt und durch alle Instanzen zelebrieren wie eine heilige Messe –
diese Sprache verstehen sie alle: Einfach voll auf die Fr……

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126668
nach oben