Leiharbeitnehmerin verklagt den Bund auf 33.000 Euro Schadensersatz

Als heute vor drei Jahren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft trat, hatte der Gesetzgeber eine Gesetzeslücke gelassen: Den Verleih- und Entleihunternehmen blieb die Möglichkeit, die unbefristet überlassenen Arbeitnehmer in der Leiharbeit zu belassen; auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.12.2013 – 9 AZR 51/13) schloss diese Lücke nicht. Wegen dieses Versäumnisses haben wir für eine dauerhafte verliehene Klinikbeschäftigte Klage beim Landgericht Berlin erhoben. Wir fordern Schadensersatz vom Bund in Höhe von ca. 33.000 Euro. Gerügt wird die bewusste Nichtumsetzung der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG…“ Pressemitteilung von Rechtsanwalt Holger Thieß vom 1. Dezember 2014 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=70667
nach oben