Leiharbeit: 7 Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

ZDF-Sendung "Die Anstalt" vom 16. Mai 2017: Das ArbeitnehmerüberlassungsgesetzSeit Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, ab 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Leiharbeit könne zum Dauerzustand werden. Damit wäre die Schlecker-Praxis zurück. Hier unsere Antworten auf 7 Kernfragen…“ Aktualisierter Überblick vom 04. April 2019 beim Bund-Verlag externer Link

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