Wenn die Kräfte nicht bis 67 reichen: Fast jede dritte neu bewilligte Rente ist eine Rente wegen Erwerbsminderung

DGB-Rentenkampagne 2017„… Wem bereits vor Erreichen der Altersgrenze die „Kräfte und Fähigkeiten“ ausgehen, um den Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu sichern, der kann früher Rente beantragen. So steht es schon im Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz von 1889. Chronische Krankheiten oder schwere Behinderungen machen es noch heute vielen Beschäftigten unmöglich, bis zum vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelalter durchzuhalten. Aus eigener Initiative, auf Anraten des Arbeitgebers, der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse beantragen sie eine Erwerbsminderungsrente. Deren Niveau ist so niedrig, dass sie oft nicht vor Armut schützt. Hier plant das Arbeitsministerium zwar Verbesserungen. Dennoch beginnt für viele mit dem Rentenantrag ein langwieriger bürokratischer und medizinischer Begutachtungsprozess – Ablehnungsbescheide, Widersprüche, neue ärztliche Untersuchungen und Klagen vor dem Sozialgericht inklusive. (…) Das komplizierte System von „Schleifen, Rückverweisen und Querbezügen der Sozialversicherungsträger untereinander“ lässt sich nicht ohne Weiteres durch ein einfaches, schnelleres und gerechteres ersetzen. Zu unterschiedlich sind die Einzelfälle, zu verschieden die Ziele. Beispielsweise sind Reha-Maßnahmen und die anschließende Wiederaufnahme einer Beschäftigung aus Sicht der Rentenversicherung einer vorzeitigen Verrentung stets vorzuziehen – was die Betroffenen manchmal anders sehen. (…) Aktuell werden nur etwa 40 Prozent der beantragten Erwerbsminderungsrenten bewilligt – ein Hinweis darauf, wie schwer sich viele Betroffene tun, ihre Bewilligungschancen richtig einzuschätzen. Jede zweite Erwerbsminderungsrente ist befristet. Das heißt, die Arbeitsfähigkeit wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft. Das durchschnittliche Zugangsalter liegt bei 52 Jahren. Die Zahl der Bewilligungen schwankt regional stark. Wo der Altersdurchschnitt der Bevölkerung hoch, die Arbeitslosigkeit ausgeprägt und die Zahl der Älteren im Job niedrig ist, bekommt ein größerer Teil der Rentenversicherten eine Erwerbsminderungsrente…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 13/2018 externer Link, siehe dazu:

  • [Petition] Erwerbsminderungsrente – Gleiches Recht Für Alle! New
    „… Der Skandal: über 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner (Bestand) bleiben von der Reform ab 2019 ausgeschlossen – das befeuert Altersarmut! Bei der Erwerbsminderungsrente muss gleiches Recht für Alle gelten. Deswegen fordern wir: 1. Eine Gleichstellung aller Erwerbsminderungsrentner (Bestands-u.Neurentner). 2. Eine Rentenreform, die für alle gilt. Eine Stichtagsregelung lehnen wir ab, damit keine Menschen auf Grund einer Erkrankung mehr diskriminiert und im Namen des Gesetzes in die Armut geschickt bzw. in Armut gehalten werden. 3. Rentenabschläge bei Erwerbsminderung abzuschaffen. 4. Die Rückkehr zur Erwerbs-u.Berufsunfähigkeitsrente. 5. Eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – analog zum österreichischen Modell….“ OpenPetition an den Deutschen Bundestag vom 14. November 2018 externer Link mit der Bitte um Unterstützung durch Unterschrift
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=137625
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