Diagnose: Am Job liegt es nicht. Auffällig selten werden in Deutschland Berufskrankheiten anerkannt. Dahinter steckt ein ausgeklügeltes System, das die Industrie schützt

danger asbestos!Beruflich bedingte Gesundheitsschäden werden in Deutschland nur in seltenen Fällen anerkannt. Im Jahr 2016 erhielten lediglich sieben Prozent aller Antragsteller eine Rente zugesprochen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ gemeinsam mit dem Dokumentationszentrum „ansTageslicht.de“ berichtet. Bis zur Anerkennung von Gesundheitsschäden als Berufskrankheiten vergehen in Deutschland zudem in der Regel Jahrzehnte. Dies geht dem gemeinsamen Rechercheprojekt von SZ und ansTageslicht.de zufolge auf ein ausgeklügeltes System zurück, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften errichtet hat. Die Macht der Gesetzlichen Unfallversicherung reicht weit. Sie ist nicht nur die Instanz, die bei Gesundheitsschäden zahlt. Sie definiert zugleich, was als Gesundheitsschaden gilt. Von den Ärzten der Berufsgenossenschaften hängt es ab, ob ein solcher Schaden bei einem Arbeitnehmer festgestellt wird. Und mit Hilfe von Gutachtern entscheiden sie auch, ob der Job tatsächlich die Ursache ist. Dieses System sei ein „Schutzschild für die Industrie“, sagt Hans-Joachim Woitowitz, emeritierter Professor an der Universität Gießen und Arbeitsmediziner. Es sei seltsam und in der deutschen Rechtsordnung einmalig, „dass die Stellen, die für entstandene Schäden bezahlen sollen, diese auch ermitteln.“ Zu dem System gehören enge Verflechtungen der DGUV mit Deutschlands Arbeitsmedizin, die Gutachter in den Prozessen vor den Sozialgerichten stellt…“ Artikel von Christina Berndt und Johannes Ludwig vom 25. Mai 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link

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