Krankschreibung per WhatsApp: Praktisch und problematisch

Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschEin Unternehmen bietet bei Erkältungen Krankschreibungen per WhatsApp an – ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Jan Schiller erläutert, ob Arbeitgeber die Bescheinigung akzeptieren müssen. (…) Im Fall der WhatsApp-Krankschreibungen des Hamburger Unternehmens kann der Arbeitgeber die Bescheinigung also dadurch angreifen, dass er darlegt und beweist, dass diese im Rahmen des Online-Angebotes ohne eine vorherige Untersuchung des Arbeitnehmers ausgestellt wurde. Dies wird noch untermauert durch die Tatsache, dass der Anbieter selbst mit einer statistischen Krankschreibungsquote von „nahezu 100%“ wirbt und andererseits den Service auf zwei Krankenscheine pro Jahr beschränkt. Zudem wird eine rückwirkende Krankschreibung bis zu drei Tagen angeboten und der Arbeitnehmer kann sich offenbar aussuchen, für wie lange er innerhalb eines maximalen Fensters von fünf Tagen krankgeschrieben werden will…“ Gastbeitrag von Jan Schiller vom 15.01.2019 bei LTO online externer Link – wir boykottieren eigentlich WhatsApp wg. Fratzebuch, sind aber gleichzeitig für gesunden Krankenstand…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=155302
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