Krankgeschrieben – was darf ich?

„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“„Freunde treffen, Sport, leichte Arbeiten – arbeitsunfähig geschrieben bedeutet nicht zwangsläufig, Haus und Bett zu hüten. Oft ist es aber nicht eindeutig, was bei Arbeitsunfähigkeit erlaubt ist. Es kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass ein kranker Arbeitnehmer nichts tun sollte, was dem Heilungsprozess schadet. Deutlicher wird dies, wenn man sich nicht an dem umgangssprachlichen Wort „krankgeschrieben“ orientiert, sondern an der offiziellen Bezeichnung „arbeitsunfähig“. Nur weil es aus gesundheitlichen Gründen einem Beschäftigten nicht möglich ist, seine hauptberufliche Arbeit zu erledigen, bedeutet das nicht, dass er sich privat oder nebenberuflich komplett einschränken muss. Ein gemeinsamer Abend mit Freunden steht etwa der Heilung von psychischen Erkrankungen nicht im Weg, im Gegenteil: er hilft eher dabei. Ähnlich ist es mit Sport: Leichte Übungen oder Sparziergänge, die helfen, wieder schmerzfrei zu arbeiten, sind erlaubt. Auch kleine Reisen, die nicht anstrengen, können arbeitsunfähig gemeldete Mitarbeiter problemlos unternehmen. Dementsprechend haben mehrere Arbeitsgerichte für Beschäftigte entschieden, deren Arbeitgeber ihnen wegen vermeintlich unerlaubter Aktivitäten im Krankheitsfall gekündigt hatte. (…) Klare Grenzen sind allerdings gesetzt, wenn Aktivitäten der Genesung im Weg stehen…“ IG Metall-Ratgeber vom 1. Februar 2019 externer Link – siehe dazu:

  • [Arbeitsrecht] Krankmeldung: „Er kann sich tot stellen“ New
    „Ein Mitarbeiter ist krank – darf die Chefin ihn trotzdem anrufen? Darf sie sein E-Mail-Postfach öffnen?“ Arbeitsrechtler Manfred Schmid erklärt im Interview von Ina Reinsch vom 15. September 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link, „was zulässig ist – und was nicht. (…) Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer bei Krankheit gar nicht telefonisch erreichbar sein, er kann sich tot stellen. Er muss auch keine Fragen zu seiner Krankheit beantworten. (…) Krank ist krank. Das heißt, ich muss gar nichts machen, was mit dem Geschäft zu tun hat. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist absolut, ich bin eben ganz krank oder gar nicht. (…) Das Bundesarbeitsgericht differenziert nicht zwischen ein bisschen krank und ganz krank. Der Arbeitnehmer ist eben krank und muss nicht erscheinen. Sein Fernbleiben darf auch nicht sanktioniert werden. Gibt es ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers, eine bestimmte Frage zu klären, ist er auf das Telefonat verwiesen… [Frage SZ:] Gesetzt den Fall, dass ich krank bin und wichtige Mails eintreffen könnten: Darf der Chef in mein Postfach schauen? [Antwort Manfred Schmid:] Das ist ein diffiziles Thema, das zu der Frage führt, ob die Privatnutzung des beruflichen E-Mail-Accounts erlaubt oder verboten ist. Hat der Arbeitgeber sie untersagt, darf er hineinschauen. Es ist dann nichts anderes als das Postkörbchen vor 20 Jahren. Private Post sollte da nicht enthalten sein. Ist die Privatnutzung dagegen gestattet oder geduldet und hat der Mitarbeiter sein Einverständnis nicht erteilt, darf der Chef auch nicht reinschauen. Allerdings kann es die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gebieten, dass der Mitarbeiter in wichtigen Fällen den Zugriff auf sein Postfach erlauben muss.“
  • Leider nicht ganz klar bzw. widersprüchlich (vgl. oben) ist die telefonisch Erreichbarkeit trotz Krankheit. Laut BAG darf der Chef nur in ganz dringenden Fälle anrufen und die (Neben-)Pflicht überhaupt zu antworten hängt von der Schwere der Krankheit ab. Deshalb, wenn möglich, sollte nur Partner*in ans Telefon gehen und Auskunft über den ang. „so dringenden Grund“ verlangen. Wird dieser nicht benannt, anstelle des Erkrankten das Telefonat ablehnen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=143718
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