ArbG Frankfurt a.M. zum Kündigungsschutz: Langjährige Arbeitnehmer dürfen auch lange krank sein
Mitarbeiter, die bereits viele Jahre im Unternehmen sind, genießen auch dann Schutz vor einer Kündigung, wenn sie häufig wegen Krankheit fehlen. Die Richter kippten damit die Entlassung einer Briefsortiererin, die über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren hinweg überdurchschnittlich häufig gefehlt hatte.(Urt. v. 27.03.2013, Az. 7 Ca 5063/12). Artikel auf Legal Tribune Online vom 27.03.2013