BAG stärkt Betriebsrat im Arbeitsschutz

MAG: Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung„Mit einem Grundsatzurteil, das nun im Volltext vorliegt, hat das BAG die Rechte des Betriebsrats im Arbeitsschutz gestärkt. Auch ohne Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr greife die Mitbestimmung. Es reiche ab sofort eine Gefährdung – so die Richter. Das BAG vertrat seit geraumer Zeit die problematische Auffassung, die Mitbestimmung im Gesundheitsschutz sei eingeschränkt und verlange eine konkrete, im Betrieb nachweisbare Gesundheitsgefahr. Das war vor allem die Auffassung des Urteils vom 11.12.2012 (1 ABR 81/11). Das neue Urteil, das diese Auffassung verwirft, ist somit ein Paukenschlag für die Betriebsräte, die im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sind. Ab sofort brauchen sie nicht mehr eine konkrete Gesundheitsgefahr im Betrieb nachzuweisen, um tätig zu werden. Vielmehr reichen bloße Gefährdungen aus. Damit sind vor allem die Rechte der Betriebsräte im Präventionsbereich deutlich gestärkt. Da viele Belastungen im Arbeitsleben erst langfristig zu echten Gesundheitsproblemen führen, es für die Prävention aber gerade wichtig ist, schon den ersten Signalen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung entgegen zu wirken, ist das Urteil sehr zu begrüßen…“ Beitrag vom 3. November 2017 vom und beim Bund-Verlag externer Link, siehe dazu auch den Volltext des BAG-Beschlusses vom 28. März 2017, Az. 1 ABR 25/15 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123933
nach oben