WSI-Tarifarchiv: Ausbildungsvergütungen zwischen 610 und 1.580 Euro je nach Branche und Ausbildungsjahr

Wer nicht ausbildet wird umgelegtDie in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen unterscheiden sich je nach Branche und Ausbildungsjahr sehr stark. Die Spannbreite reicht von 610 Euro im Kfz-Handwerk Thüringen im 1. Ausbildungsjahr bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe im 4. Ausbildungsjahr . Zudem gibt es in vielen Branchen auch eine erhebliche regionale Differenzierung. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung von 16 ausgewählten Tarifbranchen hervor, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2018 vorlegt. Auch für Auszubildende spielt es eine große Rolle, ob ihr Betrieb nach Tarif zahlt, oder nicht. Denn für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Nach dem Berufsbildungsgesetz haben sie zwar ein Anrecht auf eine „angemessene Vergütung“. Nach der gültigen Rechtsprechung soll sich letztere an den Tarifverträgen orientieren und darf das tarifliche Niveau nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. „In der wachsenden Anzahl nicht-tarifgebundener Betriebe“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs Prof. Dr. Thorsten Schulten, „werden jedoch häufig deutlich niedrigere Vergütungen gezahlt, da die Angemessenheit eines bestimmten Vergütungsniveaus kaum transparent ist. Deshalb ist neben einer generellen Stärkung der Tarifbindung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung sinnvoll, um Missbrauch bei Betrieben, die außerhalb des Tarifvertragssystems stehen, vorzubeugen.“…“ HBS-Pressemitteilung vom 25.07.2018 externer Link

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