[Rechtsinfo] Einsichtsrecht des Betriebsrats: Lohnlisten für den Betriebsrat und der Datenschutz

Niedriglohn bei Neupack? Nicht mehr mit uns!„Die Höhe des Monatslohns gehört in Deutschland zu den ganz heiklen Gesprächsthemen. Und auch Arbeitgeber lassen sich vom Betriebsrat bei den Löhnen nicht gern in die Karten schauen. Andererseits hat der Betriebsrat das Recht, die Bruttolohnlisten zu sehen. Aber was heißt das im Detail? Gibt es Grenzen, die der Datenschutz setzt? (…) Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits im Jahr 2014 entschieden, dass der Betriebsrat das Recht hat, dabei auch die Namen der Arbeitnehmer zu erfahren. Er muss sich also nicht mit anonymisierten Listenzufrieden geben. (…) Datenschutzrechtliche Belange sah das Bundesarbeitsgericht nicht verletzt. Allerdings: Damals galt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch nicht. Deshalb stellt sich jetzt die Frage, ob sich durch sie etwas geändert hat. Dies ist der Hintergrund, vor dem sich das vorliegende Verfahren abspielt. (…) Eine große Arbeitgeberin will erreichen, dass die vorhandene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts am Maßstab der DSGVO nochmals überprüft wird. (…) Im Kern geht der Streit – so das Gericht zutreffend – darum, ob der Betriebsrat einen Anspruch auf Listen hat, aus denen die „Klarnamen“ der beschäftigten Arbeitnehmer zu ersehen sind. Das Gericht bejaht einen solchen Anspruch des Betriebsrats. (…) Dann wendet sich das Gericht der Frage zu, ob datenschutzrechtliche Belange dem Einblick des Betriebsrats in die Listen entgegenstehen. Dies verneint es mit sehr knapper Begründung (…) Die Begründung des Gerichts geht nicht besonders in die Tiefe und lässt viele Fragen offen. (…) Insgesamt lässt die Entscheidung also mehr Fragen offen als sie beantwortet. Vielleicht ging es dem Gericht vor allem darum, den Fall möglichst schnell zum Bundesarbeitsgericht als letzter Instanz zu bringen. Denn frühestens dort lassen sich die entscheidenden Streitfragen allgemein klären…“ Fachartikel von Dr. Eugen Ehmann vom 18. Februar 2019 bei Datenschutzpraxis online externer Link

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