Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist nach TVöD zu vergüten

Die im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ geschaffenen Arbeitsplätze unterliegen – bei beiderseitiger Tarifgebundenheit – den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsbeschaffungsmaßnahme…“ Meldung vom 04.11.2013 bei bund-verlag.de externer Link zum ArbG Frankfurt (Oder), Urteil vom 09.10.2013, Aktenzeichen: 1 Ca 756/13

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=47755
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