Geringfügig Beschäftigte: Minijobber dürfen künftig mehr verdienen

Dossier

  • Minijobs: Bundesregierung weitet Niedriglohnsektor aus
    Die schwarz-gelbe Koalition hat die Einkommensgrenze für Minijobs auf 450 Euro ab 1.Januar 2013 angehoben. „Statt den Niedriglohnsektor einzudämmen, will die Koalition ihn auch noch ausweiten“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. MinijobberInnen gehören zu den Hauptrisikogruppen für spätere Altersarmut…“ So der DGBDGB-Pressemitteilung vom 25.10.2012 externer Link
  • Problem verschärft. Koalition erhöht Minijob-Verdienstgrenze
    Es gehört zu den wichtigsten Einsichten der Bundesregierung, daß die Etablierung des Niedriglohnsektors die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolgskurs Deutschlands ist. Von dieser Warte aus betrachtet ist die am gestrigen Donnerstag vom Bundestag beschlossene Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze und damit der Abgabenfreiheit für den Beschäftigten bei sogenannten Minijobs von 400 auf 450 Euro nur konsequent: Die Unternehmen, die Millionen von Billigjobbern eingesetzt haben, dürften durch die Änderung kaum mehr belastet werden. Statt dessen könnte sie sich sogar als willkommene Marketingmaßnahme erweisen. Beim momentan sehr hohen Beschäftigungsgrad der Bevölkerung wird es immer schwieriger, Leute mit miesen Löhnen zur Arbeit zu motivieren. Die Aussicht auf 50 Euro mehr im Monat könnte einen zusätzlichen Anreiz bieten…Artikel von Johannes Schulten in junge Welt vom 26.10.2012 externer Link
  • Kritik an geplanter Erhöhung von Minijob-Verdienstgrenze. Bundestag stimmt Donnerstag über umstrittenen Gesetzentwurf ab
    Vor der Bundestagsabstimmung über die geplante Erhöhung der monatlichen Verdienstgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro haben Sozialverbände und Gewerkschaften ihre Kritik an dem schwarz-gelben Vorhaben erneuert. „Minijobs müssen eingedämmt, statt ausgebaut werden“, erklärte der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Wolfgang Stadler, am Mittwoch in Berlin. Die angestrebte Gesetzesänderung setze falsche Anreize…“ Artikel in Welt online vom 24.10.2012 externer Link
  • Minijobs: DGB für Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro
    Am Montag berät der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages darüber, ob die Einkommensgrenze für die sogenannten Minijobs von heute 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden soll. Das will die schwarz-gelbe Regierungskoalition so durchsetzen. Der DGB fordert hingegen eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten verdienten Euro…“ Pressemitteilung vom 19.10.2012 externer Link
  • Minijobs: Fehlentwicklung beenden, Kleinstarbeitsverhältnisse reformieren
    7,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Minijobs, nur wenigen gelingt der Sprung in sozialversicherte Arbeit. Hunderttausende MinijobberInnen müssen ihr niedriges Einkommen mithilfe von Hartz IV aufstocken. Bezahlt wird dieser staatliche „Kombilohn“ von den SteuerzahlerInnen – eine Fehlentwicklung, die wir uns nicht länger leisten können…“ DGB-Arbeitsmarkt auf den Punkt gebracht 02/2012 vom 01.10.2012 externer Link
  • Minijob-Lohngrenze: IG BAU fordert soziale Sicherheit für alle Arbeitnehmer
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert, dass geringfügig Beschäftigte ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz einbezogen werden. Grundsätzlich müssen zudem auch die Ausnahmen bei der Besteuerung auslaufen. „Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Minijob-Lohngrenze von 400 auf 450 Euro ist nicht zielführend“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. „Sie wird auch zur Folge haben, dass die Zahl der Minijobs steigt und weitere reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden.„…“ Pressemitteilung vom 27.09.2012 externer Link
  • IG BAU-Bundesvize Robert Feiger warnt vor Regierungsplänen für 450-Euro-Minijobs: „Minijobs sind Einfallstor für Ausbeutung, Altersarmut und Schwarzarbeit – Minijobgrenze senken statt erhöhen!“
    Laut Zeitungsberichten von heute hält die Regierungskoalition weiter am Plan fest, die 400-Euro-Grenze für Minijobs zum 1. Januar 2013 auf 450 Euro zu erhöhen. Die IG BAU lehnt dies ab. „In Branchen ohne Mindestlohn nutzen skrupellose Arbeitgeber hemmungslos aus, dass es keine Höchststundenzahl für Minijobs gibt. Sie lassen ihre Minijobber teilweise 25 Stunden und mehr für die 400 Euro schuften. Das ergibt Hungerlöhne von 3 oder 4 Euro und das praktisch ohne jede soziale Absicherung. In Mindestlohnbranchen wie Gebäudereinigung und Bau unterlaufen Schwarzunternehmer mit Minijobs Mindestlöhne und Sozialversicherung, indem sie Beschäftigte formal als Minijobber anmelden, sie aber real in Vollzeit arbeiten lassen,“ kommentierte der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Robert Feiger heute in Frankfurt die aktuelle Situation bei den Minijobs…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 09.07.2012 externer Link
  • Arbeitsmarkt: Gewerkschafter kritisiert Minijob-Reform
    Ver.di-Chef Frank Bsirske hält wenig von der Minijob-Reform der Bundesregierung. Beschäftigte sollen statt 400 künftig 450 Euro steuerfrei verdienen können. Das bringe nichts, so Bsirske, die Betroffenen bräuchten sozialversicherungspflichtige Jobs. Agenturmeldung bei Spiegel online vom 09.07.2012 externer Link
  • Die Minijob-Reform kommt: Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen soll die steuerfreie Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte ab dem kommenden Jahr um 50 Euro auf 450 Euro steigen. Auch die Grenze bei gering besteuerten Midijobs wird angehoben…“ Artikel von Yasmin El-Sharif in Spiegel online vom 06.07.2012 externer Link

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