Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: In der Praxis besteht Nachholbedarf bei Minijobbern

Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sehen die arbeitsrechtliche Gleichstellung von Beschäftigten mit verschiedenen Erwerbsformen vor. In der Praxis zeigen sich jedoch teilweise deutliche Unterschiede. Auf Basis einer Beschäftigten- sowie einer Betriebsbefragung wird die Gewährung von bezahltem Urlaub und von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei ‚atypisch‘ beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Vergleich zu Beschäftigten in ‚Normalarbeitsverhältnissen‘ untersucht…“ IAB-Kurzbericht 18/2015 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=88026
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