Fleischwirtschaft: „Nicht um jeden Preis“ – In der Fleischwirtschaft gilt bis auf Weiteres kein einheitlicher Mindestlohn

„Die zweite Verhandlung über einen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft wurde gestern, am 17. Dezember 2013, ergebnislos beendet. Eine erste Verhandlung zwischen NGG und der Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber war im Oktober ohne Ergebnis vertagt worden. Schon in der ersten Runde hatte NGG auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Fleischbranche gedrängt: Nach 23 Jahren deutscher Einheit, bei gleicher Produktivität und Arbeitsbelastung und vergleichbar hohen Lebenshaltungskosten, kann aus Sicht von NGG bei der Festlegung eines Mindestlohnes keine pauschale Unterscheidung zwischen Ost und West gemacht werden…“ Meldung bei der NGG vom 18.12.2013 externer Link

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