EU-weiter Mindestlohn für alle?
„Verbindliche Lohnuntergrenzen (Mindestlöhne bzw. -gehälter) können die Beschäftigten vor Armuts- bzw. Niedriglöhnen sowie die Unternehmen vor unfairer Billigstkonkurrenz schützen. Über die Wirkungen von Mindestlöhnen, insbesondere wenn sie allgemein und flächendeckend gelten sollen, wird heftig gestritten…“ Artikel von Bettina Csoka vom 14. März 2014 bei »Arbeit&Wirtschaft« des ÖGB