Rechtsgutachten: Ausnahmen beim Mindestlohn sind unzulässig

Ein aktuelles Rechtsgutachten von DGB und WSI belegt: Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für Studierende, Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose sind rechtlich unzulässig. Eine solche Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Recht der Europäischen Union und gegen das Völkerrecht. Rechtsgutachten im Auftrag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI), Zentrum für europäische Rechtspolitik (ZERP), Universität Bremen, März 2014: Verfassungs-, völker- und europarechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Mindestlohnausnahmen externer Link beim DGB

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=55435
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