Minijobber: Fast jeder zweite verdiente auch nach Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro

„Jung und billig“-Broschüre zu Minijobs„Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns für geringfügig Beschäftigte gibt es nach wie vor erhebliche Lücken. Zahlreiche Minijobberinnen und Minijobber dürften nicht den Mindestlohn erhalten. Das ergibt sich aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie zeigt auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten, dass 2015 knapp die Hälfte der Minijobber weniger als den Mindestlohn von damals 8,50 Euro brutto pro Stunde bezahlt bekam. Der Anteil sank im Jahresverlauf nur langsam. „Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben. Die geringfügige Beschäftigung bleibt weiter überwiegend von Niedriglöhnen geprägt“, konstatieren die Studienautoren Dr. Toralf Pusch und Dr. Hartmut Seifert. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar „noch längst nicht flächendeckend angewendet“, schließen die Arbeitsmarktforscher. (…) Die Missachtung des Mindestlohngesetzes füge sich ein in das Muster der insgesamt oft problematischen Arbeitsbedingungen bei Minijobs, betonen die Forscher. So haben verschiedene Studien gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte häufig auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub erhalten – obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. „Dieses Ergebnis signalisiert, dass es offensichtlich nicht ausreicht, Mindestlöhne per Gesetz vorzuschreiben“, erklären die Forscher. „Notwendig sind geeignete Maßnahmen einer wirksamen Kontrolle.“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 30. Januar 2017 externer Link. Siehe dazu:

  • Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs?
    Es ist ruhig geworden um den gesetzlichen Mindestlohn in den vergangenen Monaten. (…) Nun aber schwappt das Thema wieder in den Strom der öffentlichen Aufmerksamkeit, ausgelöst von einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. (…) Hinsichtlich der Entwicklung der Minijobs seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es interessante Neuigkeiten, auf die Markus Krüsemann in seinem Beitrag Minijobs 2016 wieder auf dem Vormarsch hinweist: Im Gefolge der Einführung der allgemeinen Lohnuntergrenze ist es zu einem Rückgang der geringfügigen Beschäftigung gekommen. Ein Teil dieser Beschäftigungsverhältnisse ist verloren gegangen, etwa die Hälfte aber ist in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt worden, so der Befund einer IAB-Studie (vgl. Arbeitsmarktspiegel. Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). IAB-Forschungsbericht 1/2016). Aber die neuen, bis Juni 2016 vorliegenden Zahlen der BA zeigen, so Krüsemann, dass es sich offensichtlich nicht um eine echte Trendwende bei den Minijobs gehandelt hat. »Die sind nämlich in den ersten Quartalen 2016 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen wieder angestiegen.« Ein genauerer Blick auf die Daten zeigt: Das erneute Wachstum bei den Minijobs geht allein auf die Zunahme von Personen zurück, die zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung im Nebenjob ausüben. Das alles muss – weit über die Frage, ob sich die Entlohnung wirklich an die Mindestlohnvorgaben hält oder nicht – gesehen werden vor dem empirisch leider gesicherten Tatbestand, dass in vielen Minijobs elementare Arbeitnehmerrechte verletzt werden. (…) Über Details muss diskutiert werden. Aber die Stoßrichtung sollte nach allen Erfahrungen, die wir auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben mit der geringfügigen Beschäftigung, klar sein: Weg mit diesem eigenartigen Beschäftigungsformat. Auch wenn der eine oder andere (übrigens nicht nur Arbeitgeber, sondern auch viele Arbeitnehmer, die sich über einen Zweitjob notwendige Finanzmittel organisieren) erst einmal gegen einen solchen Schritt votieren wird.“ Beitrag von Stefan Sell vom 31. Januar 2017 bei Aktuelle Sozialpolitik externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=110999
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