Kommission empfiehlt Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro

Dossier

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Die Mindestlohnkommission hat am Dienstag in Berlin beschlossen, der Bundesregierung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird nun prüfen, ob sie dieser Empfehlung folgt und den gesetzlichen Mindestlohn per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2017 anhebt. DGB-Vorstands- und Kommissionsmitglied Stefan Körzell hält den Kompromiss mit der Arbeitgeberseite für vertretbar…“ DGB-Pressemitteilung vom 28.06.2016 externer Link – ganz so eindeutig vertretbar ist es keinesfalls – siehe weitere Infos und Bewertungen:

  • 2017: Der Mindestlohn steigt
    „… Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung 2015 angehoben und steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Damit werden Mindestlohnbezieher/-innen mit einer Vollzeitstelle monatlich rund 55 Euro mehr auf dem Lohnzettel haben. Gesamtwirtschaftlich bedeutet die Anhebung des Mindestlohns um einen Cent einen Kaufkraftgewinn von mindestens 50 Millionen Euro jährlich! Zudem führt die Erhöhung zu Mehreinnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungssystemen. (…) Mit steigendem Mindestlohn sinkt für Minijobber/-innen die monatliche Arbeitszeit, da sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen dürfen, um die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nicht zu überschreiten. Das heißt: Minijobber/-innen, die Mindestlohn beziehen, arbeiten ab 2017 etwa zwei Stunden weniger, dann maximal 50,9 Stunden im Monat…“ Beitrag von DGB-Klartext vom 21. Dezember 2016 externer Link

  • Almosen des Tages: Mindestlohnerhöhung
    Jetzt ist es offiziell: Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde. Am gestrigen Mittwoch billigte das Kabinett eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Die erhofft sich davon eine »positive Wirkung auf die Konsumnachfrage«, schließlich bekommt man für 34 Cent schon ein Brötchen, eine Schrippe oder Semmel – je nach Region. Wenn die Geringverdiener nicht auf Handwerksqualität bestehen, sind beim Discounter sogar zwei Backwaren drin. Nach drei Stunden Arbeit könnten die Niedriglöhner ihrem Kind sogar eine Kugel Eis gönnen, nach einer Woche reicht es vielleicht für einen Museums- oder Zoobesuch. Allerdings nur bei einer Vollzeitstelle. Aber so viel freien Willen überlässt die Bundesregierung ihren Bürgern nicht. Subtil wurde am Mittwoch nicht nur die Erhöhung des Mindestlohns verkündet, sondern auch der Entwurf des Alterssicherungsberichts an die Nachrichtenagenturen durchgestochen. So ist die Lohnerhöhung doch gut angelegt – und stärkt nebenbei noch die heimische Versicherungsbranche…“ Kommentar in der jungen Welt vom 27. Oktober 2016 externer Link
  • Kabinett beschließt Verordnung: Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro
    „Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni. Damit wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission umgesetzt und verbindlich gemacht. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten sich am 28. Juni 2016 einstimmig für eine Erhöhung um 34 Cent entschieden. (…) Die Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung am 28. Juni 2016 nachlaufend an der Tarifentwicklung – also an den Branchen-Tarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate – orientiert. (…) Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission auch geprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen schützt. Der Mindestlohn darf fairen Wettbewerb und Beschäftigung nicht gefährden…“ Mitteilung der Bundesregierung vom 26. Oktober 2016 externer Link
  • Die Anhebung des Mindestlohns um mickrige 34 Cent hat Methode
    Die Mindestlohnkommission hat getagt und einen Beschluss gefasst. Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 2017 auf 8,84 Euro angehoben. Das ist viel zu wenig. Grund dafür ist eine vermutlich beabsichtigte Fehlkonstruktion der Kommissionsregularien, die einer sozialpolitisch wie gesamtwirtschaftlich vernünftigen Anhebung im Wege stehen…“ Artikel von Markus Krüsemann vom 29. Juni 2016 bei annotazioni externer Link
  • Mindestlohnerhöhung: 34 Cent mehr pro Stunde
    Der gesetzliche Mindestlohn soll im kommenden Jahr auf 8,84 pro Stunde steigen. Das schlägt die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor. Auch der jüngste Tarifabschluss wurde berücksichtigt. (…) Die Kommission nahm nun auch den jüngsten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit als Basis, der noch nicht durch Auszahlung wirksam geworden ist. Die Gewerkschaften scheiterten aber mit der Forderung, ebenso den jüngsten Tarifabschluss für die Metall- und Elektrobranche zu berücksichtigen. Dann hätte der künftige Mindestlohn bei 8,87 Euro gelegen. (…) Der Sozialverband VdK kritisierte die Erhöhung als unzureichend. „Der Mindestlohn muss deutlich erhöht werden und sicherstellen, dass Beschäftigte in Vollzeit mit dem Arbeitseinkommen für ihren Lebensunterunterhalt sorgen können und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen können“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Deutschen Presse-Agentur…“ Meldung vom 28.06.2016 beim Handelsblatt online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100391
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