Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines Mindestlohns

Verfassungsrechtlich ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn nicht zu beanstanden. Die Ausnahmeregelung für Jugendliche dagegen schon. Zusammenfassung des Rechtsgutachtens von Professor Ulrich Preis und Dr. Daniel Ulber vom Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln vom April 2014 bei der HBS externer Link . Siehe dazu:

  • Der Schwindellohn kommt. Oder auch nicht: Ausnahmen würden gesetzlichen Mindestlohn verfassungswidrig machen
    Der gesetzliche Mindestlohn kann noch scheitern. Zu diesem Schluß kommt ein Rechtsgutachten, das die DGB-nahe Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag vorlegte. Die Arbeitsrechtler Ulrich Preis und Daniel Ulber führen darin aus, daß der Gesetzentwurf zum Mindestlohn zwar verfassungsgemäß sei, da die Bundesregierung damit ihrer »staatlichen Schutzpflicht für die strukturell unterlegene Partei eines Arbeitsvertrags« nachkomme. Allerdings sei die geplante Ausnahme für Jugendliche unter 18 Jahren problematisch, »weil sie unseriöse Arbeitgeber geradezu anreizen dürfte, einfache Tätigkeiten (zum Beispiel Regaleinräumer) in Teilzeit (neben dem Schulunterricht) an Minderjährige zu vergeben«. Zudem würden die Verfassungsbedenken einer Altersdiskriminierung nicht geringer, wenn etwa das entsprechende Alter auf 21 Jahre hochgesetzt werde. Ähnliches gelte für die Nichtgewährung des Mindestlohns für Rentner. Werde die Zahl der Ausnahmen größer und löchriger, stehe das ganze Gesetz auf der Kippe. Außerdem mache die Einführung zahlreicher Differenzierungen die Überwachung teurer…“ Artikel von Claudia Wrobel in der jungen Welt vom 30.04.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Die Überwachung der Arbeitsrechte durch den Zoll ist schon jetzt auf Kante genäht. Die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmecke (Grüne) veröffentlichte am Montag die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, aus der hervorgeht, daß in der »Finanzkontrolle Schwarzarbeit« im vergangenen Jahr 6481 Zollbeamte die Einhaltung der bestehenden Lohnuntergrenzen für rund vier Millionen Beschäftigte überwachten. 2009 gab es rund 6000 Beamte, die für etwa 2,1 Millionen Beschäftigte zuständig waren. Der geplante gesetzliche Mindestlohn wird rund 40 Millionen Beschäftigte betreffen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=57764
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