Finanzkontrolle beim Mindestlohn zeigt: da wird gelogen und betrogen, auf dem Rücken der Beschäftigten

Mindestlohn in Deutschland: Schweizer Käse„In Deutschland wurde im Jahr 2015 der Mindestlohn eingeführt. Heute, 4 Jahre später, werden immer noch viele Beschäftigte um ihren Lohn geprellt und dem Staat entgehen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. Neue Zahlen, die die Spezialeinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nun veröffentlichte zeigen, dass in Speditionen, Landwirtschaft, Pflegeheimen, Gastronomie- und Reinigungsgewerbe die Auszahlung des Mindestlohns viel zu selten kontrolliert wird. Die Unternehmen werden kaum vom Zoll behelligt, können ruhig schlafen und weiter von den Extra-Profiten träumen. Dreist wird die Auszahlung des Mindestlohns, die korrekte Aufzeichnung von Arbeitsstunden und das gesetzlich vorgeschriebene Bereithalten von Unterlagen flächendeckend in vielen Branchen unterlaufen. (…) Gegen die Kontrolle des Mindestlohns ging das Bundesland Bayern schon kurz nach seiner Einführung besonders gründlich vor, dort wurde die Kontrolle durch die Hintertür schlichtweg abgeschafft. Der Wirtschaftsausschuss des bayrischen Landtages beschloss, dass die 1.600 Planstellen für Zollbeamte zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns „entbehrlich“ seien, weil die Betriebe ausreichend durch und regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und die Prüfung durch den Zoll nur zusätzlich Zeit, Geld und Nerven kosten würde. Der DGB Bayern sah das anders, er machte darauf aufmerksam, dass die Deutsche Rentenversicherung weder personell noch organisatorisch in der Lage ist, die Einhaltung des Mindestlohnes zu überprüfen. Er widerlegte die Behauptung der Landtagsmehrheit, dass die Einhaltung des Mindestlohns auch zu ihren Prüfungsschwerpunkten gehören würde. (…) Knapp 15.200 Arbeitszeitkontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer 2017 durch – 21 Prozent weniger als im Vorjahr und 41 Prozent weniger als noch im Jahr 2010. Dabei entdecken die Kontrolleure bei zwei Drittel aller Prüfungen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Wenn man sich den Arbeitsmarkt anschaut, mit seinem hunderttausendfachen Missbrauch mit Leiharbeit, Werkverträgen und dem rund eine Milliarde dokumentierten Überstunden, die die abhängig Beschäftigten den Unternehmern jährlich mit mindestens 30 Milliarden Euro vergolden, dann kann gar nicht genug angeprangert, reglementiert und kontrolliert werden…“ Beitrag vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund vom 4. April 2019 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=147058
nach oben