Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung

Dossier

#unbezahlt - Kampagne für Ausbildungsvergütung der ver.di-JugendDie DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2018 die Position „Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ beschlossen: … Notwendig ist, dass junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, auf eigenen Beinen stehen und ein eigenständiges Leben führen können, unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses. Nur so lässt sich neben der beruflichen Qualifizierung auch die unabhängige Entwicklung und Entfaltung der jungen Menschen gewährleisten. Vor allem aber muss dem*der Auszubildenden eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten ermöglicht werden. Menschen, die sich aufgrund eines zu niedrigen Einkommens um die Sicherung ihrer Grundbedürfnisse sorgen, beteiligen sich weniger an gesellschaftlichen und politischen Prozessen. Dass es hier massive Probleme gibt zeigen die Zahlen: 24,6 Prozent der Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Jede*r fünfte Jugendliche wächst mit Armut und der daraus folgenden sozialen Ausgrenzung auf. Daher benötigen Auszubildende eine gesicherte finanzielle Grundlage. (…) Aus diesen Gründen fordert der DBJR die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung für alle Auszubildenden. Sie muss in ihrer Höhe dazu geeignet sein, Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten zu ermöglichen. Hierzu gehört emotionale, kulturelle und soziale Teilhabe. Die Mindestausbildungsvergütung soll daher in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen für alle Auszubildenden eingeführt werden. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von zur Zeit (2017) 635 Euro (für das zweite Ausbildungsjahr: 696 Euro; für das dritte Ausbildungsjahr: 768 Euro; für das vierte Ausbildungsjahr: 796 Euro). Die jährliche, automatische Anpassung geschieht auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen Ausbildungsvergütung…“ Einstimmiger Beschluss der Vollversammlung des Deutschen Bundesjungrings vom 26./27. Oktober 2018 externer Link, siehe auch die Kampagne der ver.di-Jugend #tarifdeluxe externer Link und hier dazu:

  • 515 Euro pro Monat: Bundesregierung plant Mindestlohn für Azubis – unter Tarifvorbehalt??? New
    Der Mindestlohn für Azubis soll offenbar kommen. Einem Medienbericht zufolge soll das Kabinett in dieser Woche beschließen, dass Lehrlinge ab 2020 mindestens 515 Euro monatlich bekommen. Der Satz soll sich dem Bericht zufolge in den Folgejahren weiter erhöhen: 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Im zweiten und dritten Lehrjahr seien ebenfalls Erhöhungen geplant. Laut dem Bericht soll die Reform des Berufsbildungsgesetzes von Bildungsministerin Anja Karliczek an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Die Mindestausbildungsvergütung ist so etwas wie der Mindestlohn für Lehrlinge. Umstritten war in der Regierung bis zuletzt die Höhe der Zahlungen. (…) CDU-Politikerin Karliczek habe deswegen Zugeständnisse gemacht: Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gebe, könne es passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekämen.Agenturmeldung vom 13.05.2019 beim Spiegel online externer Link – siehe dazu den DGB und ver.di:

    • [ver.di] Mindestausbildungsvergütung – ver.di erwartet mehr
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Die Kabinettsvorlage bleibe aber deutlich hinter den Erwartungen zurück. (…) Die Kabinettsvorlage bleibe allerdings weit hinter den Erwartungen zurück. ver.di fordert eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von derzeit 660 Euro, die sich im zweiten Ausbildungsjahr auf 720 Euro, im dritten Ausbildungsjahr auf 795 Euro und im vierten Ausbildungsjahr auf 826 Euro steigert. Die jährliche, automatische Anpassung soll auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Berufsbildung ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen Ausbildungsvergütung erfolgen. „Viele Auszubildende und dual Studierende werden nicht von der Mindestausbildungsvergütung profitieren, weil sie nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen. Hier muss die Bundesregierung nacharbeiten und den Geltungsbereich erweitern“, so Meister weiter. Trotz der besonderen Bedeutung des BBiG als zentrales Ausbildungsgesetz werden zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und vergleichbare neue Ausbildungsstrukturen nicht nach dem BBiG geregelt. Das heißt, sie profitieren auch nicht von einer Mindestausbildungsvergütung. Dazu gehören die dualen Studiengänge und zahlreiche Ausbildungen im Gesundheitsbereich wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Medizinisch-technische Assistentinnen und Medizinisch-technische Assistenten, für die oftmals überhaupt keine Ausbildungsvergütung bezahlt werden. Daher fordert ver.di, den Geltungsbereich dementsprechend zu erweitern.“ Pressemitteilung vom 14.05.2019 externer Link
    • [DGB] Mindestvergütung für Azubis ist wichtiger Schritt
      Den Vorschlag für eine Mindestausbildungsvergütung kommentiert der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wie folgt: „Die Mindestvergütung für Azubis ist ein wichtiger Schritt, um die berufliche Bildung attraktiver zu machen. Man kann nicht in Sonntagsreden den Wert der Berufsbildung loben und dann werktags die Jugendlichen mit Dumping-Vergütungen abspeisen. Deshalb ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung überfällig. Der jetzt vorliegende Vorschlag hat gegenüber den ursprünglichen Plänen von Bildungsministerin Anja Karliczek erhebliche Vorteile: Statt bei 504 Euro kleben zu bleiben, wird die Mindestvergütung jetzt schrittweise auf 620 (1. Ausbildungsjahr) bis 868 Euro (4. Ausbildungsjahr) angehoben. Die Mindestvergütung ist auch nicht mehr an das Schüler-BAföG gekoppelt, sondern an den Durchschnitt der Ausbildungsvergütungen. Neu im Gesetzentwurf steht zudem, dass die Mindestausbildungsvergütung jährlich automatisch entsprechend der Durchschnittswerte angepasst wird. Das sind wichtige Punkte, von denen viele Azubis profitieren werden. Wichtig ist: Die Mindestvergütung für Azubis ist nur die unterste Haltelinie. Liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung bei 1000 Euro, müssen auch nicht-tarifgebundene Betriebe mindestens 800 Euro zahlen. Diese bisher in der Rechtsprechung festgelegte Grenze der Angemessenheit wird ebenfalls neu in das Gesetz übernommen. Sie muss ohne Ausnahmen gelten. Wir erwarten eine Einphasung bis 2024, in der per Tarifvertrag von der Mindestausbildungsvergütung abgewichen werden kann.““ DGB-Pressemitteilung vom 13.5.2019 externer Link
  • ver.di Jugend kritisiert geringe Höhe der geplanten gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung 
    „Die Ministerin verkennt die Lebensrealität von zehntausenden Auszubildenden“, kritisiert der Bundesjugendsekretär der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Simon Habermaaß den gestern von Bildungsministerin Anja Karliczek vorgestellten Plan für die im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Grundlage des Vorschlags aus dem Ministerium ist der aktuelle Satz des Schüler-BAföGs von monatlich 504 Euro, der die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bilden soll. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr soll die Mindestausbildungsvergütung fünf, zehn bzw. 15 Prozent höher liegen. „Das Schüler-BAföG ist nicht mehr als ein Taschengeld. Mit 504 Euro kann kein Auszubildender ein eigenständiges Leben bestreiten“, so Habermaaß. ver.di fordert eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von derzeit 635 Euro, die sich im zweiten Ausbildungsjahr auf 696 Euro, im dritten Ausbildungsjahr auf 768 Euro und im vierten Ausbildungsjahr auf 796 Euro steigert. Die jährliche, automatische Anpassung soll auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Berufsbildung ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen Ausbildungsvergütung erfolgen.“ Pressemitteilung von ver.di vom 09.11.2018 externer Link
  • Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen 
    „Nach langen Verzögerungen haben wir in der Nacht auf Mittwoch endlich einen Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich erzielt. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten die betroffenen Auszubildenden endlich eine Ausbildungsvergütung. Sie wird rund 90 Prozent des Ausbildungstarifvertrages in der Pflege (TVA-L Pflege) betragen. Am Dienstag den 30. Oktober 2018 kam es endlich zu den lange verzögerten Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband VKA, dem Bund und ver.di. Auf unserer Seite saßen unsere Verhandlungsspitze mit der ehrenamtlichen Verhandlungskommission am Tisch, bestehend aus betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus den kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken. Die Arbeitgeber hatten die Verhandlungen zunächst immer wieder verschoben und dann aufgrund unserer Streiks für einen Entlastungstarifvertrag an den beiden Uni-Kliniken in Essen und Düsseldorf ganz abgesagt. Erst im Herbst zeigten sie erneute Verhandlungsbereitschaft. Das Ergebnis bedeutet im Einzelnen: 1. Ausbildungsjahr 965,24 € – 2. Ausbildungsjahr 1025,30 € – 3. Ausbildungsjahr 1122,03 €…“ Tarifinfo vom 31. Oktober 2018 der ver.di-Jugendaktion #tarifdeluxe externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139413
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