[DIW] Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele Beschäftigte nicht

Aufruf und Flugblatt: "Mindestlohn 9,19 Euro – viel zu wenig" - Mindestlohn von 12 Euro sofort!„… Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn – doch nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die bisherige Zahlen zur Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 – das aktuellste, für das entsprechende Daten vorliegen – fortschreiben. Demzufolge wurden selbst bei einer konservativen Schätzung mindestens 1,3 Millionen Beschäftige, denen der Mindestlohn zugestanden hätte, in ihrer Haupttätigkeit unterhalb des Mindestlohns in Höhe von damals 8,84 Euro pro Stunde bezahlt. Hinzu kamen rund eine halbe Million Beschäftigte, die in einer Nebentätigkeit weniger als den Mindestlohn erhielten. „Nach wie vor bekommen in Deutschland viele Beschäftigte nicht den Stundenlohn, der ihnen gesetzlich zusteht“, fasst Studienautor Markus Grabka, der die neuen Zahlen gemeinsam mit Alexandra Fedorets und Carsten Schröder berechnet hat, das zentrale Ergebnis der Studie zusammen. (…) Besonders oft wird der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Gastgewerbe, im Einzelhandel, bei persönlichen Dienstleistungen und in der Leih- und Zeitarbeit vorenthalten. Frauen werden häufiger trotz Anspruchs unterhalb des Mindestlohns bezahlt als Männer, ausländische Beschäftigte häufiger als inländische, junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 24 Jahre häufiger als ältere, Beschäftigte in Ostdeutschland häufiger als in Westdeutschland und solche in Klein- und Kleinstbetrieben häufiger als in größeren Betrieben. (…) „Der Handlungsbedarf ist enorm, denn flächendeckende und intensive Kontrollen des Zolls, der die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren soll, gibt es mangels Personal bisher praktisch nicht“, so Studienautor Carsten Schröder. Doch nicht nur die Kontrollen müssten verschärft werden – nach Ansicht der Autorin und der Autoren sollten auch Anreize für die Arbeitgeber gesetzt werden, den Mindestlohn einzuhalten. Denkbar wäre eine „Fair Pay“-Plakette als Zertifikat für Arbeitgeber, die die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten nachvollziehbar dokumentieren. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann mit ihrem Geldbeutel etwas bewegen, da sie sich bewusst dafür entscheiden können, zum Beispiel in Restaurants mit der ‚Fair Pay‘-Plakette zu essen“, so Fedorets. „Dies wäre ein Beitrag im Sinne der Konsumentensouveränität.“ DIW-Pressemitteilung vom 10. Juli 2019 externer Link

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